Bei der Kirchweihe wird ein Gotteshaus in einer feierlichen heiligen Messe «benediziert» (gesegnet) und damit der Kirchengemeinde zum liturgischen Gebrauch übergeben. Die Weihe nimmt in der Regel der Ortsbischof vor; sie kann aber an jeden Priester delegiert werden. Zu Beginn der Feier klopft der Bischof an das Portal, bezeichnet die Schwelle der Tür mit dem Kreuz und tritt ein. Er segnet das Wasser und nimmt dabei den Taufbrunnen in Dienst. Es folgt ein Wortgottesdienst, in dem die Gemeinde, der Kirchbau und der Ambo (Lesepult) gesegnet werden. Der Bischof überreicht dem Lektor das Lektionar und dem Diakon das Evangeliar. Nach dem Wortgottesdienst setzt der Bischof die Reliquien unterhalb der Mensa (Tischplatte) des Altares bei. Anschließend wird der Altar mit Weihwasser besprengt und mit Chrisamöl gesalbt, an zwölf Stellen ebenso die Wände der Kirche. Auf dem Altar wird Weihrauch entzündet, die Gemeinde singt die Bitte um den Heiligen Geist, dann spricht der Bischof das Weihegebet. Der Altar wird bedeckt und geschmückt, Kerzen werden entzündet, und es wird Eucharistie gefeiert. Bevor das eucharistische Brot (Hostien) zum Aufbewahren in den Tabernakel gestellt wird, wird auch dieser gesegnet. Der Brauch, der Kirchweihe jedes Jahr feierlich zu gedenken, hat sich seit Ende des 4. Jahrhunderts von Jerusalem aus durchgesetzt. Die dabei stattfindende «Kirmes» war seit dem Mittelalter vielerorts das bäuerliche Jahresfest. Noch heute findet in vielen Orten die jährliche Kirmes oder Kirchweih um den Weihetag oder das Patronatsfest statt. (kna)
Kirchweihe
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