Kölner Kardinal Woelki stellt Diözesanpastoralrat neu auf

Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln. / © Theo Barth (KNA)
Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln. / © Theo Barth ( KNA )

Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki stellt eines seiner wichtigsten Beratungsgremien neu auf. Der Diözesanpastoralrat soll künftig verkleinert und zugleich verhältnismäßig stärker mit Laien besetzt sein, wie das Erzbistum Köln mitteilte. 18 dieser Laien, also Katholiken ohne Weiheamt, würden per Losverfahren bestimmt - laut Mitteilung ein bundesweites Novum. Ziel sei, das Gremium vielfältiger und offener zu gestalten.

"Bereits bei meinem Amtsantritt in Köln vor zehn Jahren war es mir sehr wichtig, den Diözesanpastoralrat als den Ort zu stärken, wo wir als Kirche von Köln das Miteinander von Laien und Priestern, von unterschiedlichen Gruppen und Gemeinschaften einüben und daraus nach guten Wegen in die Zukunft suchen", erklärte Woelki. "Mit dem Auslaufen der aktuellen Amtszeit ist die Zeit reif, den Diözesanpastoralrat weiterzuentwickeln." Dabei flössen die Erfahrungen der im vergangenen Jahr von Papst Franziskus gestarteten Weltsynode und aus Bürgerräten in der Zivilgesellschaft mit ein. Den Reformprozess der katholischen Kirche in Deutschland, den Synodalen Weg, dem Woelki kritisch gegenübersteht, erwähnte der Kardinal nicht.

Das Gremium soll den Angaben zufolge von 75 auf 51 Mitglieder verschlankt werden. So sollten direkte Begegnung und Austausch gefördert werden. Erzbischof, Generalvikar und die Bistumsleitung sind weiterhin "geborene Mitglieder". Wer sich auf eines der 18 zu verlosenden Laienmandate bewerben will, muss den Angaben zufolge getauft und gefirmt sein und darf weder haupt- noch nebenamtlich im Dienst für das Erzbistum stehen.

Die Zahl der "entsendeten Mitglieder" reduziert sich künftig deutlich auf ebenfalls 18. Dazu zählen Priester, Diakone, Gemeindereferenten und auch Vertreter des Diözesanrats, also der offiziellen Vertretung der Laien im Erzbistum. Der Diözesanrat darf künftig nur noch zwei statt bisher zehn Mitglieder entsenden. Zusätzlich zu den bisher genannten darf der Erzbischof bis zu sechs weitere Mitglieder frei berufen. Neu ist die Amtszeit des Gremiums: Sie steigt von bisher vier auf künftig fünf Jahre.

Die Verlosung der 18 Plätze soll im Herbst unter notarieller Aufsicht stattfinden. Die konstituierende Sitzung des neuen Rats ist für November geplant.

Ein Diözesanpastoralrat berät den Bischof in allen Fragen der Seelsorge und gibt auch Empfehlungen zur Aufstellung des Bistumshaushalts. Seine Einrichtung ist im kirchlichen Gesetzbuch nicht verbindlich vorgeschrieben, aber angeraten. (kna/31.05.2024)