Konkordat (lateinisch für Vereinbarung) nennt man ein völkerrechtliches Abkommen zwischen dem Heiligen Stuhl als oberster Instanz der katholischen Kirche und einem Staat. In Deutschland gelten neben dem Reichskonkordat von 1933 Staatskirchenverträge mit einzelnen Ländern. Das Bayern-Konkordat von 1924 war Vorbild für die Abkommen mit Preußen (1929) und Baden (1932). In den Verträgen werden unter anderem Religionsunterricht, die Kirchensteuer, das Verfahren der Bischofsernennungen sowie die Militärseelsorge geregelt - und auch Fragen zu Theologischen Fakultäten und zur Priesterausbildung.
Konkordate werden bis in die Gegenwart durch Nachträge ergänzt oder neu geschlossen. Eine "Freundschaftsklausel" verpflichtet die Vertragspartner, alle Probleme im Einvernehmen zu lösen. (KNA / 07.07.2022)