Der Kreml hat den Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag gegen Präsident Wladimir Putin wegen Kriegsverbrechen in der Ukraine als rechtlich nichtig bezeichnet. "Allein die Formulierung der Frage halten wir für unverschämt und inakzeptabel", sagte Kremlsprecher Dmitri Peskow der staatlichen russischen Nachrichtenagentur Tass zufolge. "Russland erkennt – wie eine Reihe anderer Staaten – die Rechtsprechung dieses Gerichts nicht an. Entsprechend sind Entscheidungen dieser Art für Russland vom rechtlichen Standpunkt unbedeutend."
Peskow wollte sich nach Angaben der russischen Agenturen nicht dazu äußern, ob eine drohende Verhaftung des Kremlchefs in Ländern, die das Gericht anerkennen, sich auf die Reisepläne Putins auswirken könnte. "Ich habe zu dem Thema nichts mehr zu sagen."
Unabhängige russische Medien kommentierten, dass durch den Haftbefehl Putins Reisemöglichkeiten eingeschränkt werden könnten. Viele Länder, darunter auch Verbündete Russlands, erkennen die Zuständigkeit des Weltstrafgerichts an und haben das entsprechende Statut ratifiziert. "Im Fall eines Besuchs Putins in einem dieser Länder, werden die örtlichen Behörden ihn verhaften müssen", sagte der Anwalt Sergej Golubok dem Portal MO. (dpa/17.03.2023)