Am 24. Juli 2010 waren bei der Loveparade in Duisburg 21 Menschen bei einer Massenpanik im Tunnel eines ehemaligen Güterbahnhofes ums Leben gekommen, über 500 wurden verletzt.
Am 05. April 2016 teilte das Landgericht Duisburg mit, dass diesbezüglich kein Strafprozess eröffnet würde. Die 5. Große Strafkammer habe die Anklage der Staatsanwaltschaft nicht zugelassen, so das Gericht (AZ: 35 KLs 5/14). Die Verurteilung der Angeklagten sei nicht zu erwarten, weil kein hinreichender Tatverdacht bestehe. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Mitarbeitern der Veranstalterfirma Lopavent und sechs Bediensteten der Stadt Duisburg unter anderem fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen. (epd)