Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, will Regeln für die Beteiligung von Betroffenen an Aufarbeitungsprozessen erarbeiten. Sie erklärte am 2. November in Berlin, bisher habe es immer wieder Konflikte gegeben, weil die Mitarbeit von Betroffenen nicht klar und verbindlich geregelt sei. Es müsse sichergestellt werden, dass ihre Perspektive "von Anfang an gleichberechtigt" eingebracht werde und Entscheidungen gemeinsam getroffen würden, erklärte die Missbrauchsbeauftragte.
Claus startet gemeinsam mit dem Betroffenenbeirat ihres Amtes und der Unabhängigen Aufarbeitungskommission an 3. November einen Dialogprozess, an dem sich rund 150 Betroffene, Vertreterinnen und Vertreter von Institutionen und Aufarbeitungsexpertinnen und -experten beteiligen. Mitte 2025 sollen die Ergebnisse in Form einer Handreichung für Institutionen vorliegen. Dazu zählen die Kirchen, der Sport oder Bildungseinrichtungen. Nach Angaben der Aufarbeitungskommission gibt es zwar seit 2019 Empfehlungen für die Beteiligung von Betroffenen an der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen und Vertuschung, doch würden sie in der Praxis häufig nicht umgesetzt.
Unter anderem hatte es in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) in den Jahren 2020 und 2021 Konflikte um den Betroffenenbeirat gegeben. Er sollte den EKD-Beauftragtenrat zum Schutz vor sexualisierter Gewalt - ein Gremium mit leitenden Geistlichen und Kirchenjuristen - beraten und begleiten. Nach dem Rücktritt mehrerer Beirats-Mitglieder stoppte die EKD den Prozess. In der Folge wurde die Betroffenenbeteiligung neu aufgestellt. Das heutige "Beteiligungsforum" der EKD, in der Fragen rund um das Thema beraten werden, ist paritätisch mit Betroffenen auf der einen und Vertretern der Kirche auf der anderen Seite besetzt. (epd/02.11.23)