Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Für sie konnte bislang ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt werden. Seit dem 1. Juli 2014 kann für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten angerechnet werden. Dadurch können sich Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten erhöhen.
Bei einem Rentenbeginn vor dem 1. Juli 2014 wird die Rente für jedes vor 1992 geborene Kind pauschal um einen zusätzlichen Entgeltpunkt erhöht. Dies entspricht vom 1. Juli 2014 an regelmäßig einer Erhöhung der Bruttorente von 28,61 Euro im Westen und 26,39 Euro im Osten. Ab 1.Juli 2015 steigen diese Beträge auf 29,21Euro im Westen und 27,05 Euro im Osten beziehungsweise ab 1. Juli 2016 auf 30,45 Euro im Westen und 28,66 Euro im Osten.
(Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de)