In der islamischen Welt zeigt der Ruf des Muezzins die Zeit zum Gebet an. Dabei steht der Rufer traditionell auf einem Minarett, also einem hohen Turm an einer Moschee. Der Koran schreibt fünf tägliche Gebete vor, die im Morgengrauen, am Mittag, Nachmittag, Abend und nach Einbruch der Nacht in Richtung Mekka verrichtet werden. Das islamische Ritualgebet (arabisch: salat) ist nach dem Glaubensbekenntnis die wichtigste "Säule des Islam".
Das gemeinschaftliche Gebet in der Moschee gilt als besonders verdienstvoll, ist aber nur am Freitagmittag den Männern vorgeschrieben. Der Überlieferung nach ließ der Religionsstifter Mohammed einen freigelassenen schwarzen Sklaven erstmals um 623 den Gebetsruf vortragen.
Der Gebetsruf des sunnitischen Mehrheitsislam, dessen Sätze jeweils vier- beziehungsweise zweimal wiederholt werden, erfolgt auf Arabisch und lautet übersetzt: "Allah ist größer (gemeint ist: größer als alles andere). Ich bezeuge, dass es keinen Gott gibt außer Allah. Ich bezeuge, dass Mohammed der Prophet Gottes ist. Eilt zum Gebet. Eilt zur Seligkeit. Allah ist größer."
In Deutschland gibt es mittlerweile einige Dutzend Gemeinden, in denen der Muezzin zum Freitagsgebet rufen darf. Beim Kölner Pilotprojekt gibt es stadtweite Vorgaben, etwa die Vorlage eines Schallgutachtens. (12.10.2022)