Das Ökumenische Direktorium ist als Konkretisierung des Ökumenismusdekrets "Unitatis redintegratio" zu verstehen und wurde bereits zu Pfingsten 1967 und im April 1970 in zwei Teilen veröffentlicht.
Die Neufassung von 1993 möchte durch Orientierungen und Normen von allgemeiner Bedeutung zum praktischen Engagement in der ökumenischen Arbeit der katholischen Kirche motivieren. So werden etwa die entwickelten ökumenischen Strukturen vorgestellt und die Zusammenarbeit der christlichen Konfessionen im ökumenischen Dialog gewürdigt; nachdrücklich wird eine (Fort-)Bildung in ökumenisch relevanten Themen empfohlen. Weitere Regelungen betreffen die Möglichkeiten für Katholiken bzw. nichtkatholische Christen, am sakramentalen Leben einer anderen bzw. der katholischen Kirche teilzunehmen.
(Quelle: Bistum Mainz)