Patientenverfügung

Patientenverfügung / © Andreas Gebert (dpa)
Patientenverfügung / © Andreas Gebert ( dpa )

Mit Patientenverfügungen können Menschen vorab festlegen, wie sie im Fall einer schwerwiegenden Erkrankung medizinisch behandelt werden wollen. Diese Dokumente können vorgeben, ob Ärzte alle Möglichkeiten moderner Medizin ausschöpfen sollen, um das Leben zu erhalten, oder ob sie auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichten.

Insbesondere geht es dabei um Fälle, in denen sich Patienten wegen schwerer Demenz, langer Bewusstlosigkeit oder schwerer Hirnschäden nicht mehr selber äußern können.

Die katholische Kirche hatte im Gesetzgebungsverfahren vergeblich dafür gekämpft, dass die Verfügungen nur für Patienten rechtlich verbindlich sein sollten, die sich bereits im Sterbeprozess und im Endstadium einer unheilbaren, tödlich verlaufenden Krankheit befinden. Die Kirche betont, dass Menschen nicht grenzenlos über ihr eigenes Leben verfügen dürften.

Bereits seit 1999 veröffentlichen die Kirchen eigene Broschüren für eine Christliche Patientenvorsorge. Sie appellieren dabei an die Bürger, sich frühzeitig mit den schwierigen Fragen des Sterbens und den eigenen Wünschen für den Umgang mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung zu befassen - und diese Wünsche verbindlich und wirksam festzuhalten. Sowohl die aktive Sterbehilfe als auch die Beihilfe zum Suizid wird dabei abgelehnt (27.08.2018, KNA).