Das Bundeskabinett hat die Angleichung der Renten in Ost und West und Verbesserungen für Menschen mit Erwerbsminderungsrente auf den Weg gebracht - zentrale Punkte:
Ostrenten: Bis zum 1. Januar 2025 soll es die volle Angleichung der Ost- an die Westrenten geben. Sie soll 2018 beginnen und in sieben Schritten vollzogen werden. So soll zum 1. Juli 2018 der aktuelle Rentenwert (Ost) von derzeit 94,1 Prozent auf 95,8 Prozent des Westwerts angehoben werden. Die Finanzierung erfolgt aus Beitrags- und Steuermitteln.
Ostlöhne: Die höhere Bewertung der Löhne für die Rentenberechnung im Osten soll ebenfalls in sieben Schritten abgesenkt werden. Mit dieser Höherwertung werden heute die im Schnitt niedrigeren Ostlöhne für die Rente ausgeglichen.
Erwerbsminderungsrente: Wer aus Gesundheitsgründen nicht mehr oder nicht mehr voll arbeiten kann, bekommt höhere Bezüge. Bessergestellt werden soll, wer ab 2018 neu in eine Erwerbsminderungsrente geht.
Derzeit werden Betroffene bei der Rente so gestellt, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr weiter gearbeitet. Die soll stufenweise bis 2024 auf 65 Jahre verlängert werden. (dpa/Stand 15.02.17)