Religionsunterricht im Erzbistum Köln

Mit der "Missio Canonica"

Religionsunterricht / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Religionsunterricht / © Elisabeth Schomaker ( KNA )

Ordentliches Lehrfach

Der Religionsunterricht ist ordentliches Lehrfach an allen öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen, vgl. Art. 7 III GG. Er wird nach Bekenntnissen getrennt in Übereinstimmung mit den Lehren und Grundsätzen der betreffenden Kirche oder Religionsgemeinschaft erteilt, vgl. SchOG § 31. Er unterliegt als ordentliches Lehrfach der staatlichen Schulaufsicht.

Katholischer Religionsunterricht darf nur von Lehrerinnen und Lehrern erteilt werden, die im Besitz einer Kirchlichen Bevollmächtigung sind. Wenn auch der Religionsunterricht durch die Verfassung eingerichtet und gesichert ist, so steht er doch gesellschaftlich wie rechtlich unter einem permanenten Akzeptanz- und Legitimationsdruck.

Der Religionsunterricht hat teil am allgemeinen Bildungsauftrag der Schule. Das Konzept dieses Faches wird theologisch und pädagogisch verantwortet

Die Ziele

Er weckt und reflektiert die Frage nach Gott, nach der Deutung der Welt, nach Sinn und Wert des Lebens und nach den Normen für das Handeln des Menschen und ermöglicht eine Antwort aus der Offenbarung und aus dem Glauben der Kirche. Er macht vertraut mit der Wirklichkeit des Glaubens und der Botschaft, die ihm zu Grunde liegt und hilft, den Glauben denkend zu verantworten.

Er befähigt zu persönlicher Entscheidung in Auseinandersetzung mit Konfessionen und Religionen, mit Weltanschauungen und Ideologien und fördert Verständnis und Toleranz gegenüber der Entscheidung anderer. Er motiviert zu religiösem Leben und zu verantwortlichem Handeln in Kirche und Gesellschaft. (vgl. Synodenbeschluss ...)

Religionsunterricht

Religionsunterricht ist die an der Kath. Theologie als Bezugswissenschaft orientierte, schülergemäße Darstellung christlichen Glaubens und seiner Objektivationen in Geschichte und Gegenwart.

Der Religionsunterricht wird schulstufen- und schulformgemäß erteilt. Er entspricht damit den Aufgaben und Herausforderungen der jeweiligen pädagogischen Situation. Seit 1. August 2008 gibt es neue Richtlinien und Lehrpläne für die Grundschule - die ersten kompetenzorientierten Lehrpläne in NRW. (Erzbistum Köln)