Die Bremer Staatsanwaltschaft will den Freispruch des evangelischen Pastors Olaf Latzel (54) vom Vorwurf der Volksverhetzung nicht akzeptieren. Sie hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts Bremen von vergangener Woche eingelegt, wie eine Sprecherin der Behörde am Dienstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) sagte. Nun muss das Oberlandesgericht das Urteil auf Rechtsfehler prüfen.
Das Landgericht hatte den Pastor der Bremer Sankt-Martini-Gemeinde am Freitag in zweiter Instanz vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen und damit eine frühere Verurteilung durch das Amtsgericht aufgehoben. Latzel habe mit seinen Aussagen zu Homosexualität und Gender-Theorien nicht zwangsläufig zum Hass gegen abgrenzbare Personengruppen angestachelt, begründete Richter Hendrik Göhner. Zwar könne man die Aussagen in diese Richtung verstehen. Aber es gebe zumindest eine Deutungsmöglichkeit, die zur Straflosigkeit führe. Die Staatsanwaltschaft hatte im Berufungsprozess dafür plädiert, an der Verurteilung Latzels festzuhalten.
Der konservative Prediger hatte in einem auch auf Youtube veröffentlichten Seminar die Ehe zwischen Mann und Frau verteidigt und Homosexualität als "Degenerationsformen von Gesellschaft" bezeichnet. Latzel sagte: "Überall laufen diese Verbrecher rum, von diesem Christopher-Street-Day." Die Idee, dass es mehr als zwei Geschlechter gebe, verurteilte er als "Genderdreck". (KNA, 24.05.2022)