Nach Artikel 24 der UN-Charta trägt der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in New York die Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Seine Beschlüsse sind für alle UN-Mitgliedsstaaten bindend.
Stellt der Sicherheitsrat eine Bedrohung der internationalen Sicherheit, einen Friedensbruch oder eine Angriffshandlung fest, verfügt er über eine ganze Bandbreite an möglichen Reaktionen. In der Regel fordert er die Konfliktparteien zunächst auf, sich friedlich zu einigen. Der Sicherheitsrat kann jedoch auch eigene Untersuchungen anstellen, vermitteln oder Bedingungen für eine Beilegung von Konflikten aufstellen – z.B. ein Waffenstillstandsabkommen ausarbeiten. Weiter reichende Maßnahmen, die in die Souveränität von Staaten eingreifen, sind beispielsweise nicht-militärische Sanktionen wie eine Unterbrechung der Handels- und Verkehrswege oder Kommunikationsverbindungen. Möglich sind auch militärische Maßnahmen wie Seeblockaden, Luftschläge bzw. die Entsendung von Bodentruppen oder Beobachtern.
Mit Beitritt zu den Vereinten Nationen verpflichten sich Staaten, Beschlüsse des Sicherheitsrates umzusetzen. In der Praxis ist der Sicherheitsrat jedoch auch auf ein hohes Maß an freiwilliger Unterstützung angewiesen. Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat 15 Mitglieder, darunter fünf ständige und zehn nicht ständige. Die ständigen Mitglieder (Großbritannien, Frankreich, Russland, China und USA) gehören dem Gremium dauerhaft an und haben als Siegermächte des Zweiten Weltkriegs (bzw. deren Nachfolger) mit dem so genannten Vetorecht besondere Kompetenzen: Jeder dieser Staaten kann allein Beschlüsse des Sicherheitsrates verhindern. (bpb/Stand 23.04.2019)