In einem Positionspapier spricht sich die SPD für eine Liberalisierung von Abtreibungen aus. Über den Entwurf, der der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt, will die Fraktion am Dienstagnachmittag abstimmen. Danach soll die Frage der Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuchs geregelt werden. Zur Begründung heißt es unter anderem, dass das Recht auf Selbstbestimmung der Frauen durch die aktuelle Regelung nicht ausreichend berücksichtigt werde. Die SPD ist die erste Fraktion im Bundestag, die ein solches Positionspapier vorlegt.
Eine Abtreibung ist derzeit in Deutschland grundsätzlich rechtswidrig. Sie bleibt jedoch straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen vorgenommen wird und die schwangere Frau sich zuvor beraten lässt. Ausdrücklich nicht rechtswidrig ist ein Schwangerschaftsabbruch nach einer Vergewaltigung sowie bei Gefahren für das Leben, die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.
Im April hatte eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission Empfehlungen für eine Liberalisierung vorgelegt und sie der Bundesregierung übergeben. Demnach empfiehlt das Gremium, eine Abtreibung in der Frühphase, den ersten 12 Wochen, in jedem Fall straffrei zu stellen und als rechtmäßig zu kennzeichnen. Es obliege dem Gesetzgeber, das mit einer Beratungspflicht zu verbinden. In der mittleren Phase, bis zur 22. Woche, könne der Gesetzgeber entscheiden, unter welchen Voraussetzungen ein Abbruch straffrei sein solle. Ab der 22. Woche sei der Abbruch rechtswidrig.
In dem Positionspapier heißt es weiter, die Pflicht zum Austragen einer Schwangerschaft greife tief in das körperliche und reproduktive Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Frau ein. Gleichzeitig hätten sich die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert, denn das Selbstbestimmungsrecht habe im Verfassungsrecht, Europarecht und Völkerrecht in den vergangenen Jahrzehnten ein größeres Gewicht bekommen. Damit lehnt sich die SPD an die Argumentation der Kommission an.
Weiter wird in dem Papier betont, dass die Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen im Strafgesetzbuch eine stigmatisierende Wirkung habe. Sie belaste Frauen und Familien in einem Schwangerschaftskonflikt zusätzlich und erschwere Ärztinnen und Ärzten die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen. Beschäftigte von Beratungsstellen erlebten ebenfalls Stigmatisierung. Ungewollt schwangere Frauen stießen heute auf Hindernisse beim Zugang zu Informationen und medizinischer Versorgung. (Quelle KNA)