"Kriegsverbrechen sind Verstöße gegen das Völkerrecht, die bei der Führung eines Krieges von den Krieg führenden Parteien begangen werden oder in engem Zusammenhang mit der Kriegsführung stehen. Verbrechen, die lediglich in zeitlichem oder örtlichem Zusammenhang mit Kampfhandlungen stehen, aber keine oder nur eine schwache ursächliche Verbindung damit haben, werden nicht als Kriegsverbrechen bezeichnet. Voraussetzung für das Vorliegen von Kriegsverbrechen ist ein internationaler oder nichtinternationaler bewaffneter Konflikt.
Beispiele für Kriegsverbrechen sind die gezielte Tötung von Zivilisten, die Zerstörung von Wasser- und Elektrizitätswerken, das Aushungern der Zivilbevölkerung, die Behinderung humanitärer Hilfe, Flächenbombardements, Angriff und Bombardierung unverteidigter Städte, der Einsatz biologischer, atomarer oder chemischer Waffen sowie die Tötung von Gefangenen."
nach Paragraph §12 des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB) (03.04.2022)