Der ugandische Menschenrechtsanwalt und Aktivist Nicholas Opiyo hat Widerstand gegen das Gesetzesvorhaben zur Verfolgung sexueller Minderheiten angekündigt. Das vom Parlament verabschiedete Gesetz entspreche nicht den grundlegenden Normen der Verfassung, sagte der geschäftsführende Direktor der Menschenrechtsorganisation "Chapter Four" dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Kampala. "Wir werden auf jeden Fall dagegen vorgehen, sollte der Präsident unterzeichnen."
Am Dienstagabend hatte das Parlament des ostafrikanischen Landes eines der härtesten Anti-LGBT-Gesetze weltweit verabschiedet. In letzter Minute der sechsstündigen Sitzung hatten die Abgeordneten laut Medienberichten die Todesstrafe für "schwere Fälle der Homosexualität" in den Entwurf eingebracht. Darunter fielen gleichgeschlechtliche Beziehungen, an der Minderjährige, eine Autoritätsperson, ein HIV-positiver Mensch oder eine Person mit einer Behinderung beteiligt seien, sagte Opiyo.
Zudem verpflichte ein Paragraf jede Menschen dazu, vermeintliche oder tatsächliche Mitglieder der queeren Gemeinschaft anzuzeigen, sagte Opiyo. Wer dies nicht tue, müsse mit bis zu sechs Monaten Gefängnisstrafe rechnen. So werde eine Moralpolizei geschaffen, kritisierte der Anwalt. Auch Medienhäuser müssten mit hohen Geldstrafen rechen, weil das Gesetz auch jegliche Berichterstattung, die Homosexualität angeblich fördere oder verherrliche, untersage.
International war das Gesetzesvorhaben auf scharfe Kritik gestoßen. Der Queer-Beauftrage der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), sprach von einer "Kriegserklärung" gegen LGBT-Personen.
Entsetzt äußerten sich auch der UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk und Amnesty International. Das Gesetz muss noch vom ugandischen Präsidenten Yoweri Museveni unterzeichnet werden, damit es in Kraft tritt.
In Uganda werden Lesben, Schwule, bisexuelle und transidente Menschen anhaltend diskriminiert und verfolgt. Nach aktueller Gesetzgebung, die aus der britischen Kolonialzeit stammt, können gleichgeschlechtliche Handlungen bereits jetzt mit langer Haft bestraft werden. Immer wieder gab es jedoch Vorstöße, die Kriminalisierung zu verschärfen. Ein ähnliches Gesetz von 2014 hatte das Verfassungsgericht jedoch wegen verfahrenstechnischer Versäumnisse aufgehoben.
Opiyo sagte, es sei klar, dass das Gesetz für Uganda außenpolitische und wirtschaftliche Folgen haben werde. Allerdings habe es 2014 ein größeres Maß an internationaler Verurteilung gegeben. (epd/Helena Kreiensiek)