UN-Menschenrechtsrat

Der UN-Menschenrechtsrat in Genf / © Magali Girardin (dpa)
Der UN-Menschenrechtsrat in Genf / © Magali Girardin ( dpa )

Der UN-Menschenrechtsrat wacht für die Vereinten Nationen über die Einhaltung der Menschenrechte weltweit. Er greift Themen auf wie Rassismus, Hinrichtungen, Unabhängigkeit der Justiz, Rechte von Behinderten und viele andere. Die Lage in allen UN-Ländern wird regelmäßig untersucht. Dafür werden unabhängige Menschenrechtsexperten eingesetzt.

Der Rat hat 47 Mitgliedsländer, die von der UN-Vollversammlung für je drei Jahre gewählt werden. Er tagt drei Mal im Jahr in Genf, für insgesamt mindestens zehn Wochen. Viele der derzeitigen Mitglieder stehen wegen Menschenrechtsverletzungen in der Kritik, etwa Venezuela, Burundi, die Philippinen, Saudi-Arabien und China. (dpa)

Der UN-Menschenrechtsrat löste im Rahmen der von UN-Generalsekretär Kofi Annan vorangetriebenen Reform der Vereinten Nationen im Juni 2006 die UN-Menschenrechtskommission ab. Der Rat kann, wie bereits die Menschenrechtskommission, mit absoluter Mehrheit die Entsendung von Beobachtern zur Überwachung der Menschenrechtssituation in einem Mitgliedstaat beschließen. Jedoch gehören ihm nur noch 47 Mitglieder an, seitdem einige institutionelle Änderungen vorgenommen wurden. Der Menschenrechtsrat ist ein Unterorgan der UN-Generalversammlung, wie sich aus der Resolution der Generalversammlung ergibt, durch die der Rat errichtet wurde.

Wegen seiner Zusammensetzung und seines Abstimmungsverhaltens, das teilweise als parteilich bewertet wird, ist er umstritten.Der Menschenrechtsrat soll gemäß seiner Gründungsresolution als Hauptforum der Vereinten Nationen für den Dialog und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Menschenrechte dienen. Sein Hauptaugenmerk liegt darauf, Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, ihre Menschenrechts-Verpflichtungen mittels Dialog, technischer Hilfe und des Aufbaus von Kapazitäten einzuhalten. Er gibt auch Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Völkerrechts auf dem Gebiet der Menschenrechte an die Generalversammlung ab. Geleitet sein soll er von den Prinzipien Universalität, Unparteilichkeit, Objektivität und Nicht-Selektivität. (wikipedia/Stand 07.06.2017)