Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen, kurz UKA, hat die Aufgabe, darüber zu entscheiden, wie viel Geld Missbrauchsopfer in der katholischen Kirche in Anerkennung des ihnen zugefügten Leids erhalten. Dazu nimmt sie Anträge der Betroffenen über die jeweiligen Ansprechpersonen der Bistümer oder Ordensgemeinschaften entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.
Ziel war, durch die UKA ein unabhängiges, transparentes und bundesweit einheitliches Verfahren sicherzustellen. Grundlage hierfür ist eine von den Bischöfen beschlossene Verfahrensordnung. Bei der Bemessung der Leistungshöhe orientiert man sich an Urteilen staatlicher Gerichte zu Schmerzensgeldern. Daraus ergibt sich ein grundsätzlicher Leistungsrahmen von bis zu 50.000 Euro, der in besonders schweren Härtefällen allerdings auch überschritten werden kann und wird.
Die Kommission ist seit 1. Januar 2021 tätig und entscheidet auch über Altfälle, die bei dem UKA-Vorgänger, der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) eingingen und nun erneut vorgelegt werden. Das Gremium hat inzwischen elf Mitglieder; Vorsitzende ist die Juristin Margarete Reske (69), ehemals Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln. Die Geschäftsstelle der UKA sitzt in Bonn. (KNA/06.06.2022)