Die Wallfahrt nach Mekka, arabisch Haddsch, ist eine der fünf Säulen, also Grundpflichten des Islam. Laut Koran soll jeder Muslim und jede Muslimin einmal im Leben die Stätten in und um die Heilige Stadt besuchen, sofern er oder sie gesundheitlich und finanziell dazu in der Lage ist. Der Haddsch in die Geburtsstadt des Propheten Mohammed (ca. 570-622) in Saudi-Arabien findet jährlich an den festgelegten Tagen des islamischen Monats Dhul-Hidscha statt. Zuvor begibt sich der Pilger in einen rituellen Weihezustand (Ihram), äußerlich erkennbar an der Kleidung aus weißen Tüchern.
Während der rund sechstägigen Pilgerfahrt folgt eine Reihe genau festgelegter Rituale wie das siebenmalige Umschreiten der Kaaba sowie die Wanderung und das Gebet an bestimmten Orten der Umgebung. Höhepunkt ist am 10. Dhul-Hidscha, der in diesem Jahr auf den kommenden Sonntag (fällt, der Beginn des viertägigen Opferfestes. Dieses höchste islamische Fest erinnert an Abrahams Bereitschaft zur Opferung seines Sohnes und wird von Muslimen weltweit gefeiert.
Von den Tausenden geschlachteten Opfertieren essen die Pilger nur einen Teil und spenden den Rest an Arme. Die Muslime gedenken mit dem Opferfest der Barmherzigkeit Gottes, die Abraham nach bestandener Glaubensprüfung von der Tötung seines Sohnes abhielt. Zum Abschluss der Wallfahrt besuchen viele Pilger noch Mohammeds Grabmoschee in Medina.
Die Wallfahrt und ihre Zeremonien gab es schon in vorislamischer Zeit. Sie wurden von Mohammed mit neuer religiöser Bedeutung aufgeladen. So gilt etwa Abraham als Erbauer der würfelförmigen Kaaba, der sie nach dem Koran als erster Muslim zur frühesten monotheistischen Kultstätte machte.
Wer die Wallfahrt absolviert hat, genießt unter Muslimen hohes Ansehen und darf den Ehrentitel «Haddschi» führen. Moderne Verkehrsmittel und der gewaltige Ausbau der Infrastruktur durch Saudi-Arabien ermöglichen heute Pilgerzahlen von mehr als zwei Millionen pro Jahr. Für das Königreich ist die Wallfahrt neben dem damit verbundenen Prestige auch ein riesiger Wirtschaftsfaktor. (kna/12.06.2024)