Bei einer Routineprüfung ist ein Vertrag im Stiftungsbereich des Erzbistums Köln aufgefallen, der einer weiteren Klärung bedarf. Dazu teilte Rainer Maria Kardinal Woelki mit: „Gestern sind der Generalvikar und ich von unserem Ökonom, Gordon Sobbeck, und unserer kommissarischen Justitiarin, Dr. Heike Gassert, darüber informiert worden, dass im Rahmen eines verwaltungsmäßigen Routinevorgangs eine vertragliche Regelung ungewöhnlichen Inhalts bekannt wurde, die sowohl für das Erzbistum Köln als auch für die Stiftung eine erhebliche und langfristige wirtschaftliche Bindungswirkung entfaltet und bisher bei keiner der Körperschaften bilanziert ist. Es wurde sofort eine umfassende Recherche und Aufbereitung des Sachverhalts initiiert, einschließlich einer wirtschaftlichen und rechtlichen Würdigung.
Der Ökonom hat heute unverzüglich den Kirchensteuer- und Wirtschaftsrat, den Vermögensrat sowie den Prüfungsausschuss über die Angelegenheit informiert. Ebenso wurde der Diözesanpastoralrat zu Beginn seiner heute in Düsseldorf gestarteten zweitägigen Sitzung von Rainer Maria Kardinal Woelki ins Bild gesetzt.
Der Kardinal sieht in diesem Beispiel, unabhängig vom Ausgang der konkreten Prüfung, die Bestätigung, wie wichtig es ist, grundlegende systemische Veränderungen im Erzbistum anzugehen. Diese sind schon länger angedacht und auch von Weihbischof Rolf Steinhäuser während dessen Zeit als Apostolischer Administrator als notwendig erkannt worden. Dazu Kardinal Woelki weiter: „Ich habe mir während meiner Auszeit und in den vier Wochen, seitdem ich wieder die Amtsgeschäfte führe, viele Gedanken darüber gemacht, was wir auch in unserer Verwaltungsarbeit verändern müssen. So bin ich zu der Überzeugung gekommen, dass wir zukünftig drei klar profilierte Geschäftsbereiche benötigen, den pastoralen, den wirtschaftlichen und den verwaltungstechnischen. Außerdem soll die Verwaltung weiter professionalisiert und zeitgemäß organisiert werden, indem ein Experte für Verwaltung in der Funktion eines Amtschefs eingeführt wird. Beide Maßnahmen entlasten das Amt des Generalvikars. Dieser hat dann deutlich besser die Möglichkeit, sich vorrangig um seine zahlreichen pastoralen Aufgaben zu kümmern. Wie wir das Ganze präzise ausgestalten, werde ich mit unseren und mit externen Fachleuten zeitnah besprechen und danach entsprechend umsetzen. Dieser Systemwechsel erfordert auch personelle Änderungen. Darum hat Generalvikar Hofmann mir angeboten, sein Amt neu zu besetzen. Dies wird zum Sommer diesen Jahres geschehen.“
Das Erzbistum Köln folgt damit diversen anderen Bistümern in Deutschland wie beispielsweise München und Freising, Münster oder Bamberg, die eine ähnliche wie jetzt in Köln geplante Umstrukturierung schon vollzogen haben. Generalvikar Dr. Markus Hofmann unterstützt die Marschroute des Kardinals mit Nachdruck: „Die Aufgaben in einem Generalvikariat sind so vielfältig geworden, dass ich die vorgesehene neue Aufgabenverteilung für richtig und weiterführend halte. Damit schaffen wir Raum für mehr Kompetenz in Verwaltungsfragen und letztendlich auch mehr Transparenz. Schließlich bin ich Theologe und kein Wirtschafts- oder Verwaltungsfachmann.“
Das Erzbistum Köln könne die Modelle aus anderen Bistümern sicher nicht eins zu eins umsetzen, aber wie es Kardinal Woelki formulierte „können wir dort Anleihen nehmen und diese in unser neues System einfügen. Wir müssen wahrlich nicht alles neu erfinden, aber schon genau hinschauen, was für unser Erzbistum gut und richtig ist.“ (PEK, 01.04.2022)