Jahrelang hat man mit seinem Haustier zusammengelebt. Doch dann werden Hund oder Katze alt und mitunter schwer krank. Haustierbesitzer stehen vor der Frage, ob und wann sie ihr Tier einschläfern lassen sollen. Der Deutsche Tierschutzbund hat einige Kriterien um die schwierige Entscheidung zusammengestellt:
- im Einzelfall entscheiden: Ob ein Tier eingeschläfert werden soll oder nicht, ist immer eine Einzelfallentscheidung und muss in gemeinsamer Absprache vom behandelnden Tierarzt und dem Besitzer getroffen werden.
- hilfreiche Fragen: Liegt eine unheilbare Erkrankung vor, die ein Weiterleben nur unter Schmerzen und Leiden ermöglicht? Wie stehen die Chancen auf eine Besserung bestehender Symptome? Hat das Tier anhaltende starke Schmerzen, oder könnte es zumindest mit behandelbaren Schmerzen weiterleben? Hat es Appetit und Energie, oder verschmäht es sein Futter und zieht sich zunehmend zurück beziehungsweise? Möchte die Freigängerkatze noch raus, der Hund Gassi gehen? Zeigt das Tier Lebensfreude - oder sondert es sich zunehmend von seinen Familienmitgliedern ab? Vielleicht zeigen sich auch eine gewisse Teilnahmslosigkeit oder Gleichgültigkeit.
- Tagebuch führen: Bei chronisch kranken Tieren kann es hilfreich sein, wenn Besitzer das Verhalten ihres Gefährten dokumentieren. Hier sollten sie ein besonderes Augenmerk auf Aktivität und Motivation ihres Tieres legen, aber auch Faktoren wie Futter- und Wasseraufnahme, Kot- und Urinabsatz, den Gewichtsverlauf und ähnliches berücksichtigen. Auf diese Weise können Halter besser einschätzen, ob sich der Zustand verändert hat.
- den Tierarzt einbeziehen: Je nachdem, wie diese Fragen beantwortet werden, können dies Kriterien sein, die für oder gegen das Einschläfern des Haustiers sprechen. Der Tierarzt, der das Tier bestenfalls schon lange medizinisch begleitet, ist bei der Entscheidung ein guter Ansprechpartner.
- Abklären von Therapiemöglichkeiten: Abhängig von der Lebenserwartung prüft der Tierarzt unter anderem, ob weitere Therapiemöglichkeiten sinnvoll sind und welche Belastungen damit verbunden wären. Neue Möglichkeiten der Tiermedizin erlauben viele Behandlungs- und Therapieansätze, die vor einigen Jahrzehnten ausschließlich menschlichen Patienten vorbehalten waren.
- keine unnötigen Behandlungen: Nicht alles, was medizinisch möglich ist, sollte im Sinne des Tieres tatsächlich getan werden. Viele Therapieansätze sind mit regelmäßiger Medikamentengabe, Narkosen, Klinikaufenthalten oder langen Genesungszeiträumen verbunden, die für das Tier extrem stressbehaftet und belastend sein können. Das Für und Wider dieser Möglichkeiten sollte mit dem behandelnden Tierarzt abgewogen werden. Je geringer die Belastungen, je höher die im Anschluss erwartete Lebensqualität und je länger die voraussichtliche verbleibende Lebenszeit, desto eher wird die Entscheidung zugunsten einer Therapie ausfallen.
- den Rahmen klären: Ist die Entscheidung für das Einschläfern gefallen, sollten möglichst im Vorfeld die Rahmenbedingungen geklärt werden. Viele Tierärzte bieten an, Hund oder Katze zu Hause in vertrauter Umgebung einzuschläfern. Damit die Besitzer sich einigermaßen vorbereitet fühlen, klärt der Tierarzt sie in der Regel im Vorfeld über jeden Schritt auf.
- Randzeiten in der Praxis wählen: Wer sich für die Praxis entscheidet, sollte einen Termin vor oder nach der regulären Sprechstunde vereinbaren. So entfällt die Wartezeit, und die Tierhalter können sich in ruhigerer Atmosphäre von ihrem Tier verabschieden.
- Nicht ohne den vertrauten Halter: Tierhalter sollten überlegen, wer in den letzten Momenten bei dem Tier sein kann. Auch wenn das schwer fällt, ist es für das Tier am besten, wenn eine vertraute Person bis zuletzt bei ihm ist.
- Abschiedsraum: Manche Tierarztpraxis haben inzwischen eigene Abschiedsräume. Dort können Tierhalter ungestört vom Trubel im Wartezimmer alleine sein mit ihrem Tier.
- Letzte Ruhe: Ein sensibler Tierarzt fragt nach, was mit dem toten Tier geschehen soll. Hat der Tierhalter einen eigenen Garten, kann er es unter bestimmten Voraussetzungen dort begraben. Auch der Tierarzt kann sich um die Abholung des Tieres kümmern oder im Auftrag des Halters einen Tierbestattungsdienst beauftragen. Inzwischen gibt es in Deutschland zahlreiche Tierfriedhöfe. Zunehmend gestatten es Friedhofsordnungen auch, die Urne des Tieres im Familiengrab beizusetzen. (KNA/15.09.2023)