Reliquien - vom lateinischen "reliquiae" abgeleitet - sind die sterblichen Überreste von als heilig verehrten Personen. Primäre Reliquien sind dabei die Leichname von Seligen oder Heiligen, größere Körperteile von diesen oder die komplette Asche ihrer verbrannten Körper.
Als Sekundärreliquien hingegen gelten kleinere Körperteile oder Objekte wie Kleidungsstücke und Gebrauchsgegenstände, die unmittelbar von ihnen berührt und benutzt worden sind. Reliquien sollen in würdiger Weise und mit religiöser Ehrfurcht aufbewahrt und behandelt werden, "um jeden Anschein von Aberglauben oder Schacherei zu vermeiden", so der Vatikan.
Christen verehren Reliquien bereits seit früher Zeit, um sich der Toten zu erinnern oder deren Segen zu empfangen. Dahinter steht die Vorstellung, dass die Heiligen in ihrer neuen, unvergänglichen Existenz bei Gott weiterhin mit ihrem irdischen Leib verbunden sind, der einst auferstehen soll. Damit werden Reliquien selbst Träger der himmlischen Kraft (virtus) der Heiligen.
Bis ins 9. Jahrhundert verehrten die Gläubigen ausschließlich den gesamten, unversehrten Leichnam. Ein unverwester Körper galt als Beleg für die Heiligkeit des Verstorbenen. Blütezeiten des Reliquienkultes waren Mittelalter und Barock. Hier kam es zu großen Anhäufungen von Reliquien, Fälschungen und zu einem regen Handel mit echten oder vermeintlichen, häufig kostbar verzierten Überresten der Heiligen.
Die Reformatoren lehnten den Reliquienkult, der oft mit der buchhalterisch genauen Berechnung von Ablassjahren verbunden war, strikt ab. Die katholische Kirche hingegen hält an der Verehrung echter Reliquien fest. Der Handel mit solchen Überresten ist kirchenrechtlich verboten. Eine Veräußerung oder Übertragung bedeutender Reliquien darf nur mit Zustimmung des Vatikan erfolgen. Dessen Behörden kümmern sich auch um die Echtheitsprüfung des Kultes. (KNA)