Wer in Deutschland katholische Beerdigungen leiten darf

Symbolbild: Diakon bei einer Beerdigung / © Beatrice Tomasetti (DR)
Symbolbild: Diakon bei einer Beerdigung / © Beatrice Tomasetti ( DR )

Tote zu begraben gehört zu den sieben Werken der christlichen Barmherzigkeit. Das Kirchenrecht sieht vor, dass in der Regel Priester und Diakone die Leitung einer Begräbnisfeier wahrnehmen. Wenn der Priester die Beerdigung leitet, dann hält er einen Trauergottesdienst mit einer Eucharistiefeier, es sei denn, die Hinterbliebenen bevorzugen eine Wort-Gottes-Feier. Diese kann auch von eigens beauftragten Laien wahrgenommen werden. 

Veränderte Kultur

Die traditionelle katholische Beerdigung besteht aus einem Gottesdienst und einer anschließenden Erdbestattung auf dem Friedhof. Die Trauer- und Bestattungskultur hat sich aber in den vergangenen Jahren stark verändert. Mittlerweile wird oft statt einer Messe eine Wort-Gottes-Feier abgehalten. Weil viele Menschen nicht im Sarg beerdigt werden wollen, wählen sie eine Urnenbestattung auf dem Friedhof oder einem Friedwald aus. Die katholische Kirche erlaubt Bestattungen in einem Friedwald, wenn diese nicht anonym erfolgen. 

Pastorale Notwendigkeit

Neben Gemeinde- und Pastoralreferenten werden in verschiedenen Bistümern zunehmend Ehrenamtliche dazu eingeladen, sich für die Aufgabe des Begräbnisdiensts ausbilden zu lassen. Ehrenamtliche, die sich in der Trauerbegleitung oder im Begräbnisdienst engagieren wollen, müssen getauft und gefirmt sein. Sie durchlaufen eine Ausbildung, bevor sie für diesen Dienst beauftragt werden.

Auf Antrag der Deutschen Bischofskonferenz erlaubte der Vatikan den deutschen Bischöfen im Jahr 1973, im Falle einer pastoralen Notwendigkeit Laien mit dem Begräbnisdienst zu beauftragen. Im deutschen Sprachraum ist daraus ein regulärer Dienst geworden. (Quelle: KNA, 12.06.2024)