Die Wilhelm-Leuschner-Medaille ist die höchste Auszeichnung des Landes Hessen. Sie wurde am 29. September 1964 durch den damaligen hessischen Ministerpräsidenten Georg-August Zinn anlässlich des 20. Todestages von Wilhelm Leuschner gestiftet. Der Stiftungserlass wurde erst über ein Jahr später im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen zusammen mit den unter gleichem Datum ergangenen Richtlinien für die Verleihung der Wilhelm-Leuschner-Medaille veröffentlicht. Die Medaille ist als Auszeichnung für Personen bestimmt, die sich im Geiste Wilhelm Leuschners hervorragende Verdienste um die demokratische Gesellschaft und ihre Einrichtungen erworben haben. Der Erlass wurde 2008 geändert. Seitdem kann die Medaille auch "zur Würdigung des Einsatzes für Freiheit, Demokratie und soziale Gerechtigkeit verliehen" werden.
Vorschlagsberechtigt für die Medaille ist in erster Linie der Präsident des Hessischen Landtags sowie die Mitglieder der Landesregierung. Die Wilhelm-Leuschner-Medaille wird vom hessischen Ministerpräsidenten persönlich mit einer von ihm unterzeichneten Urkunde verliehen, wobei er die Verleihung auch auf eine Dritte Person delegieren kann. Die Medaille selbst sowie die Verleihungsurkunde gehen dabei in das Eigentum des Beliehenen über. Nach dessen Tod verbleibt die Medaille als Andenken seinen Hinterbliebenen.