Wohnungslosigkeit in Deutschland und Europa

SKM Köln hilft Obdachlosen / © Dutchmen Photography (shutterstock)
SKM Köln hilft Obdachlosen / © Dutchmen Photography ( shutterstock )

372.000 wohnungslose Menschen leben in Deutschland aktuell in Einrichtungen der Kommunen und der FreienWohlfahrtspflege. Diese Zahl hat das Statistische Bundesamt Anfang August bekannt gegeben. Damit hat sich die Zahl der Wohnungslosen gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt (2022: 178.000). Dieser Anstieg ergebe sich zum Teil aus einer verbesserten Datenlage sowie aus dem Zuzug von geflüchteten Ukrainern und Ukrainerinnen, teilt die Diakonie Deutschland mit. 35 Prozent aller untergebrachten wohnungslosen Personen kämen aus der Ukraine.

Als wohnungslos gelten laut Wohnungslosenberichterstattungsgesetz vom 1. April 2020 Menschen, die auf der Straße leben, genauso wie solche, die in einer Notunterkunft, einem Wohnheim, ohne Mietvertrag bei Freunden oder Verwandten, einer Frauenschutzeinrichtung oder als Selbstzahler in einem günstigen Beherbergungsbetrieb wohnen. Auch anerkannte Geflüchtete in Asylunterkünften gelten als wohnungslos.

Wohnungslosigkeit bis 2023 überwinden

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen arbeitet derzeit an einem "Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit". Zusammen mit den Ländern und Kommunen sowie Vertretern aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft wolle man bis Ende 2023 Konzepte erarbeiten, um Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden, heißt es auf der Internetseite des Ministeriums.

Das Menschenrecht auf Wohnen ist in Artikel 11 des UN-Sozialpakts verbrieft. Dort heißt es: "Die Vertragsstaaten erkennen das Rechteines jeden Menschen auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung ( )" Der UN-Sozialpakt wurde 1966 verabschiedet und seither von 171 Staaten ratifiziert. DieBundesrepublik Deutschland und die bis 1990 existierende Deutsche Demokratische Republik unterzeichneten den Vertrag im Jahr 1973.

Recht auf Wohnen

Auch zahlreiche Verfassungen deutscher Bundesländer formulieren das Recht auf Wohnen. Allerdings sind diese Normen laut Wissenschaftlichem Dienst des Deutschen Bundestags nicht als subjektiv einklagbare Rechte zu verstehen.

Nach Angaben des Europäischen Parlaments schlafen europaweit jede Nacht rund 700.000 Menschen auf der Straße. Somit sei die Zahl der Obdachlosen in den zurückliegenden zehn Jahren um rund 70 Prozent gestiegen. Vor zwei Jahren gründeten die EU-Staaten deshalb eine "Europäische Plattform zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit" (EPOCH). In der "Deklaration von Lissabon" vom Juni 2021 setzten sich die Mitglieder dabei folgende Ziele: Kein Mensch soll wegen fehlender angemessener Notunterkünfte auf der Straße schlafen müssen, niemand soll ohne Aussicht auf ein Wohnangebot aus dem Gefängnis, dem Krankenhaus oder einem Heim entlassen werden. Zudem sollen Zwangsräumungen vermieden und niemand soll bei der Wohnungssuche als Obdachloser diskriminiert werden. (epd/5.8.2023)