Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen UKA hat am Freitag (03.02.2023) ihren Jahresbericht vorgelegt. Nachfolgend nennt die Katholische Nachrichten-Agentur (KNA) einige Eckdaten zu der Arbeit des Gremiums, das über die sogenannten Anerkennungszahlungen für Missbrauchsbetroffenen in der katholischen Kirche befindet:
- 2.112 Anträge wurden seit Beginn des Jahres 2021 bei der UKA eingereicht; 1.839 davon waren zum Jahresende 2022 bearbeitet. Das entspricht einer Quote von rund 87 Prozent.
- In 1.809 Fällen sprach die UKA Betroffenen Anerkennungsleistungen in einer Gesamthöhe von 40.074.400 Millionen Euro aus. Das entspricht im Mittel 22.150 Euro je Antrag.
- Die Mehrzahl der entschiedenen Anträge auf Anerkennung des Leids (rund 60 Prozent) beziehen sich auf Tatgeschehen in den 1960er und 1970er Jahren. Tatgeschehen vor 1950 (weniger als 3 Prozent) und ab
1990 (weniger als 9 Prozent) sind dagegen nur selten Gegenstand der Anträge. Die Betroffenen waren dabei weit überwiegend über mehrere Jahre dem oder den Tätern ausgesetzt.
- Etwa drei Viertel der bisher in Sitzungen entschiedenen Anträge wurden von Männern gestellt und etwa ein Viertel von Frauen. Bei den besonders schweren Fällen mit Leistungshöhen über 50.000 Euro ergibt sich ein hoher Frauenanteil. Ein Beispiel: In 24 Fällen erhielten Betroffene mehr als 100.000 Euro an Anerkennungsleistung; darunter befanden sich 20 Frauen.
- Der überwiegende Anteil der Betroffenen war zum Tatbeginn zwischen 7 und 14 Jahren alt. (Quelle: KNA)