Mit der Resolution 181 (II) hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen am 29. November 1947 den UN-Teilungsplan für Palästina angenommen. Er sieht die Einrichtung zweier unabhängiger Staaten für Juden und Araber auf dem Gebiet Palästinas vor und wollte Jerusalem und Bethlehem unter internationale Kontrolle stellen.
Keine Einigung über die Grenze
Die Umsetzung des Teilungsplans scheiterte ebenso immer wieder wie Friedensgespräche, unter anderem an der Einigung über die Grenzen zwischen den beiden Staaten. Zu den Streitfragen gehören neben Israels Siedlungsbau auch die Frage des Rückkehrrechtspalästinensischer Flüchtlinge sowie der Status von Jerusalem.
International wie auch in der israelischen und palästinensischen Bevölkerung ist mittlerweile mehrheitlich anerkannt, dass eine verhandelte Zweistaatenlösung die eigentlich einzige realistische Option für einen dauerhaften Frieden zwischen beiden Völkern wäre. Im Zuge der Oslo-Friedensgespräche in den 1990er Jahren bekannten sich beide Seiten zum Existenz- und Selbstbestimmungsrecht des jeweils anderen Volkes.
Ein-Staat-Lösung vom Tisch
Verhandlungsbasis weiterer Friedensgespräche ist die Orientierung an den Grenzen von 1967. Demnach würde ein künftiger Palästinenserstaat die von Israel im Sechstagekrieg besetzten Gebiete im Westjordanland einschließlich Ostjerusalems sowie den Gazastreifen umfassen.
Praktisch keine Rolle spielt heute im offiziellen politischen Diskurs die Idee eines binationalen israelisch-palästinensischen Staates aufdem Gebiet Israels, des Westjordanlandes und des Gazastreifens. Laut Meinungsumfragen hat der Ein-Staaten-Vorschlag aus den 1920er Jahren weder Rückhalt in der palästinensischen noch in der israelischen Gesellschaft. Allerdings ist auch die Zwei-Staaten-Lösung angesichts der politischen Realitäten mehr als nur Meilen entfernt. (Quelle: KNA/ 13.10.2023)