Kolpingwerk begrüßt Unionsvorschlag zur Spätabtreibungen

Schwangeren Mut machen

Das Kolpingwerk begrüßt die geplante gesetzliche Regelung von Spätabtreibungen. "Wir brauchen dringend einen besseren Schutz der Ungeborenen im Falle der Diagnose einer Behinderung oder schweren Krankheit", sagte Kolping-Bundesvorsitzender Thomas Dörflinger am Montag in Köln. Notwendig sei eine Beratungspflicht sowie eine Frist zwischen Beratung und Abtreibung. "Wir müssen als Gesellschaft Eltern Mut machen, sich für ein behindertes Kind zu entscheiden und ihnen helfen, ihre enorme Verantwortung anzunehmen", so Dörflinger.

 (DR)

In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland Schätzungen zufolge jeweils rund 200 Kinder nach der 23. Schwangerschaftswoche abgetrieben, meist, nachdem Eltern von einer möglichen Krankheit oder Behinderung erfahren hatten. Eine Neuregelung von Spätabtreibungen ist im Koalitionsvertrag vereinbart. Auch Kirchen und Bundesärztekammer sehen dringenden Handlungsbedarf.

Die Unionsfraktion will noch im September einen entsprechenden Gruppenantrag einbringen. Danach soll jeder Arzt, der die Behinderung eines Ungeborenen diagnostiziert, die Schwangere über medizinische und psychosoziale Aspekte des Befundes beraten und sie über das Leben mit körperlichen und geistig Behinderten aufklären. Zwischen dem Befund und dem Abbruch muss laut Entwurf zudem eine Bedenkzeit von drei Tagen liegen. Missachtet der Arzt diese Pflichten, ist ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro vorgesehen.