Selten wurde so schnell beraten wie beim Banken-Rettungspaket

Im Eilverfahren durchs Parlament

Das nennt man Tempo: Am Dienstag brachte die große Koalition das 500 Milliarden Euro schwere Rettungspaket zur Stabilisierung der Finanzmärkte beim Bundestag ein, am Mittwoch folgte die erste Lesung im Plenum, und schon am Freitag wurde das Eilgesetz von Bundestag und Bundesrat verabschiedet sowie von Bundespräsident Horst Köhler unterzeichnet, so dass es noch am selben Tag im Bundesgesetzblatt verkündet und am Samstag in Kraft treten konnte.

Autor/in:
Helmut Stoltenberg
 (DR)

In vier Tagen von der Einbringung bis zu seiner Verkündung - schneller hat ein Bundesgesetz noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik die parlamentarischen Hürden genommen. Im Normalfall zieht sich ein Gesetzgebungsverfahren über mehrere Monate hinweg. Alleiniger Rekordhalter wird das "Finanzmarktstabilisierungsgesetz" aber nicht sein, wie ein Blick in das "Datenhandbuch" des Bundestages lehrt.

Wie heute die Finanzmarktkrise sorgte demnach vor 35 Jahren die Ölkrise beim "Energiesicherungsgesetz" für Eile: Am 7. November 1973 wurde der Gesetzentwurf, mit dem die rechtliche Grundlage etwa für die damaligen Sonntagsfahrverbote geschaffen werden sollte, beim Bundestag eingebracht und dort erstmals debattiert. Zwei Tage danach verabschiedeten bereits Parlament und Länderkammer die Vorlage, am 10. November wurde das Gesetz verkündet.

Kontaktsperregesetz 1977
Ebenso schnell ging es vier Jahre später beim "Kontaktsperregesetz", mit dem nach der Entführung des damaligen Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer durch die Rote Armee Fraktion (RAF) ermöglicht werden sollte, den Kontakt der inhaftierten RAF-Terroristen untereinander und mit der Außenwelt zu unterbinden: Einbringung und erste Lesung im Bundestag am 28. September 1977, Verabschiedung im Bundestag am 29. September, Zustimmung des Bundesrates am 30. September, Verkündung am 1. Oktober.

Das gleiche Tempo legte der Gesetzgeber im Jahr 2000 vor, als es im Zuge der BSE-Krise um das Verbot der Tiermehl-Verfütterung ging. Am 28. November beim Parlament eingebracht und erstmals beraten, verabschiedete der Bundestag am 30. November das Gesetz, das bereits am folgenden Tag nach der Zustimmung durch den Bundesrat verkündet wurde.