Details zum Rettungspaket für Banken beschlossen

Hilfe nur gegen Auflagen

Das Bundeskabinett hat in Berlin in einer Sondersitzung am Montagmorgen die Verordnung zur Umsetzung des 500 Milliarden Euro schweren Gesetzes zur Stabilisierung der Finanzmärkte beschlossen. Dies teilte das Finanzministerium mit. Die Bundesregierung knüpft ihre Hilfen an strenge Bedingungen.

 (DR)

Die Verordnung begrenzt den Höchstbetrag für die Kapitalspritze bei einem einzelnen Kreditinstitut auf zehn Milliarden Euro. Beim Ankauf riskanter Wertpapiere durch den Staat gibt es eine Obergrenze von fünf Milliarden Euro. Die Garantien des Finanzmarktstabilisierungsfonds laufen spätestens Ende 2012 aus.

Für die Dauer der staatlichen Hilfe dürfen Banken keine Dividenden oder vertraglich nicht geschuldete Gewinnausschüttungen an andere Gesellschaften als den Rettungsfonds leisten, heißt es in der Verordnung. Auch dürfen keine rechtlich nicht gebotenen Abfindungen, Bonifikationen und in das freie Ermessen des Unternehmens gestellte Vergütungen gezahlt werden.

Strittig war bis zuletzt noch eine Regelung über die Begrenzung von Vergütungen für Bankmanager. Jetzt gilt eine Summe von mehr als 500.000 Euro pro Jahr für Organmitglieder und Geschäftsleiter als unangemessen.