Luxemburgs Parlament votiert erneut für aktive Sterbehilfe - Papstkritik wird zurückgewiesen

Einmischung nicht erwünscht

Luxemburgs Parlament hat dem umstrittenen Gesetz über Straffreiheit für aktive Sterbehilfe zugestimmt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass lebensbeendende Maßnahmen von Ärzten unter bestimmten Umständen straffrei sein sollen. Papst Benedikt XVI. hatte noch kurz vor der Abstimmung große Besorgnis über das Gesetz zum Ausdruck gebracht. Luxemburgs Ministerpräsident Jean-Claude Juncker wies die Kritik des Papstes zurück.

 (DR)

Papst Benedikt XVI. hate angemahnt, die politisch Verantwortlichen sollten sich daran erinnern, dass es niemals gerechtfertigt sein könne, einem anderen unschuldigen Menschen das Leben zu nehmen. Das sagte er beim Empfang für den neuen luxemburgischen Vatikan-Botschafter Paul Dühr. Der Papst erklärte, der Wunsch nach lebensbeendenden Maßnahmen sei vor allem ein Hilferuf nach Begleitung, Beistand und Unterstützung im Leiden. Auch Luxemburgs Erzbischof Fernand Franck hatte am am Wochenende an die Abgeordneten appelliert, die Neuregelung abzulehnen. «Wenn es um den Schutz des menschlichen Lebens geht, dürfen wir uns keine Ausnahmen leisten», so der Erzbischof.

Auf den Aufruf des Papstes antwortete Jean-Claude Juncker, er akzeptiere nicht, dass der Vatikan sich in die Angelegenheiten Luxemburgs einmische. Der Ministerpräsident verteidigte aber den luxemburgischen Erzbischof Fernand Franck, der den Gesetzentwurf ebenfalls scharf kritisiert hatte. Zwar stimme er nicht in allen Punkten mit dem Erzbischof überein. Allerdings habe die katholische Kirche des Landes das Recht, zu dem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.

Schließlich rege sich auch niemand auf, wenn Gewerkschaften sich zu sozialen Themen äußerten. Juncker erklärte zudem, wäre er Abgeordneter, würde er gegen die vorgeschlagene Straffreiheit für aktive Sterbehilfe stimmen.

Der Streit um aktive Sterbehilfe in Luxemburg hatte sich zuletzt zugespitzt, nachdem Großherzog Henri zu Monatsanfang ankündigte, das Gesetz nicht unterzeichnen zu wollen. Die Drohung führte das Land zu Monatsanfang an den Rand einer Staatskrise. Ende vergangener Woche billigten die Abgeordneten in erster Lesung eine Verfassungsänderung, die dem Großherzog sein Vetorecht bei der Verkündung von Gesetzen nehmen soll. Die Änderung soll noch vor einer möglichen zweiten Abstimmung über das Sterbehilfegesetz in Kraft treten.

In einer ersten Abstimmung hatte das Parlament des Großherzogtums im Februar mit knapper Mehrheit schon einmal einen Gesetzentwurf zur Straffreiheit für aktive Sterbehilfe beschlossen. Weil daran aber seit Februar Änderungen vorgenommen wurden, galten Debatte und Abstimmung am Donnerstag abermals als erste Lesung.

Grundlage für straffreie lebensbeendende Maßnahmen von Ärzten soll sein, dass ein Patient sich in einer medizinisch ausweglosen Situation befindet und um Sterbehilfe nachsucht. Ähnliche Regelungen gelten bereits in Belgien und den Niederlanden. Laut Umfragen befürworten rund zwei Drittel der Luxemburger die geplante Neuregelung.

Das Parlament billigte weiter einstimmig einen Gesetzentwurf zum Ausbau der Palliativmedizin. Darin wird ein allgemeines Recht auf sterbebegleitende Palliativpflege festgeschrieben. Auch eine Patientenverfügung soll damit zulässig werden, um unnötige lebensverlängernde Maßnahmen auszuschließen. Angehörige von Sterbenden sollen laut Gesetz bis zu fünf Tagen bezahlten Pflegeurlaub nehmen können. Dieses Gesetz erhielt die ausdrückliche Zustimmung des Papstes. Es sei aber bedauerlich, dass die beiden Gesetze miteinander verknüpft wurden.