"Es ist zu beklagen, dass der Beitragsservice sich nicht an den eindeutigen Wortlaut des Paragrafen Sechs Absatz Eins des Rundfunkgebührenstaatsvertrages hält», zitiert die "Welt am Sonntag" aus einer Stellungnahme der bischöflichen Verwaltung. "Den Versuch, für jeden Kindergarten, jedes Pfarrhaus, jede Bücherei und jeden Jugendraum, ob mit oder ohne Beschäftigte, eine eigene Gebühr zu generieren, weisen wir als gesetzeswidrig zurück."
Ähnliche Proteste waren unlängst außer von der Stadt Köln bereits von vielen weiteren Kommunen sowie deren Verbänden gekommen. Der Rundfunkbeitrag ersetzt seit Anfang des Jahres die Rundfunkgebühr. Für die Erhebung ist in Nachfolge der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) der "Beitragsservice" zuständig. Den offiziellen Angaben zufolge ändert sich durch den neue Rundfunkbeitrag für über 90 Prozent der Bürger finanziell nichts: "Sie zahlen genauso viel oder sogar weniger als heute."
Bislang jedoch waren laut "Welt am Sonntag" beispielsweise Kindergärten und andere gemeinnützige Betriebe der katholischen Kirchengemeinden von der Beitragspflicht befreit. Seit dem 1. Januar 2013 werde aber je nach Beschäftigtenzahl der volle Beitragssatz von 17,98 Euro fällig - das betreffe allein im Erzbistum Köln rund 600 Kindergärten. Man rechne mit einem deutlichen Anstieg der Gebühren, so Bistumssprecher Christoph Heckeley. "Für die zentrale Verwaltung steigen die Kosten auf etwa 160 Prozent des bisher Gezahlten. Auch für die Kirchengemeinden gehen wir von einem fühlbaren Anstieg aus."
Mehrere Raumeinheiten auf einem Grundstück
In dem Streit geht es um die Auslegung des Paragrafen Sechs des Rundfunkstaatsvertrages, der besagt, dass mehrere "Raumeinheiten auf einem Grundstück, die demselben Inhaber zuzurechnen sind, als eine Betriebsstätte" gelten. Aus Sicht der Kirche würde also für Kindergarten, Pfarrbüro und Bibliothek nur ein Beitrag fällig, sofern sie nebeneinander liegen.
Das sehen die Rundfunkanstalten offenbar anders: "Pfarramt und Kindergarten als Beispiel sind nach Ansicht der Rundfunkanstalten Betriebsstätten, die jeweils einem eigenständigen Zweck dienen", erklärte SWR-Justiziar Hermann Eicher der "Welt am Sonntag". "Aus der Gesetzesbegründung zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ergibt sich eindeutig, dass nur solche Betriebsstätten auf einem Grundstück zusammengefasst werden können, die 'zum gleichen Zweck' im Sinne von Haupt- und Nebengebäuden genutzt werden. Das ist bei einem Kindergarten und bei einem Pfarramt eben gerade nicht der Fall."
Den Vorwurf, der Beitragsservice gehe gesetzeswidrig vor, wies Eicher "entschieden zurück". Zugleich räumte der Justiziar ein, dass bei Verhandlungen im Vorfeld auch das Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) sowie der katholische Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) anderer Auffassung als die Sender gewesen seien.