Eine Institution könne sich nicht über das Recht setzen, sagte de Maizière am Sonntag im "Interview der Woche" des Deutschlandfunks. Er zog in diesem Zusammenhang einen Vergleich zur Geltung der islamischen Scharia, die als "eine Art Gesetz für Muslime" auch nicht über deutschen Gesetzen stehen dürfe. Als Christ meine er, dass es Erbarmen geben könne. "Aber dann reden wir über vier, fünf, sechs, zehn Fälle im Jahr", sagte der Innenminister weiter. "Wir reden jetzt inzwischen über Hunderte von Fällen, über eine zum Teil systematische Verhinderung von Überstellungen nach Dublin, und das ist jedenfalls mal ein Missbrauch des Kirchenasyls."
Nach der Dublin-Regelung müssen Flüchtlinge in dem EU-Land Asyl beantragen, dass sie als erstes erreichen. In Deutschland können sie daher meist binnen sechs Monaten in sogenannte sichere Drittstaaten abgeschoben werden. Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" haben derzeit rund 360 von Abschiebung bedrohte Menschen in Kirchen Zuflucht gefunden.
Keine gesteuerte Zuwanderung
Den Vorschlag, jungen Asylbewerbern mindestens für die Zeit einer Ausbildung einen festen Aufenthaltstitel zu gewähren, sieht der Bundesinnenminister mit Skepsis. Diese Menschen seien meist mit Familienmitgliedern in Deutschland, sagte er. "Wenn man dann einen hat, der die Ausbildung macht und sechs, sieben andere, die vom Asylbewerberleistungsgesetz leben, ist das sicher ein Problem." Mit gesteuerter Zuwanderung habe das nichts zu tun.
De Maizière äußerte außerdem die Sorge, eine solche Regelung könne einen sogenannten Pull-Effekt bewirken. Das bedeute, eine solche Regelung könne sich blitzschnell herumsprechen und möglicherweise nicht unter humanitären Gesichtspunkten Menschen nach Deutschland bringen, sondern diejenigen, die sich unter Bezahlung von Schleppern darauf berufen wollten. Der Minister zeigte sich dennoch bereit, über die Frage der Ausbildung in den kommenden Wochen zu sprechen, ebenso wie über den Status von Minderjährigen vor einem Schulabschluss.