Katholische Bischöfe beraten über Reform des Arbeitsrechts

Eine Frage des Ermessensspielraums

Die katholischen Bischöfe Deutschlands beraten seit Montag bei ihrem Ständigen Rat in Würzburg erneut über Reformen des kirchlichen Arbeitsrechts. Im Herbst vergangenen Jahres war eine Entscheidung kurzfristig vertagt worden.

Autor/in:
Christoph Renzikowski
Deutsche Bischöfe (dpa)
Deutsche Bischöfe / ( dpa )

Das Thema ist seit Jahren in der Diskussion. Verkürzt gesagt geht es um die Frage, bei welchen Tatbeständen in ihrem Privatleben kirchliche Angestellte mit einer Kündigung rechnen müssen. Eine zweite Heirat nach dem Scheitern einer vor dem Altar geschlossenen Ehe oder eine gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft werden bisher von der katholischen Kirche als "schwerwiegende Loyalitätsverstöße" betrachtet und können zum Verlust des Arbeitsplatzes führen. Betroffen sind rund 750.000 Beschäftigte in katholischen Pfarrgemeinden, Bistümern und Caritas-Einrichtungen sowie Verbänden: Hausmeister, Erzieherinnen, Religionslehrer und Chefärzte.

Unterschiedliches Maß an Sanktionen

Der vorhandene Ermessensspielraum für Sanktionen wird mal enger, mal weiter ausgelegt. Das führt immer wieder zu öffentlichen Debatten - und manchmal zu Prozessen vor Arbeitsgerichten, die dann bis zum Verfassungsgericht gehen können. Dass Religionsgemeinschaften von ihren Angestellten verlangen, ihre Lebensführung auch nach Feierabend an der jeweiligen Morallehre auszurichten, stößt bei vielen auf Unverständnis, auch bei Gläubigen. Dies fördere Doppelmoral, lautet ein Vorwurf, der insbesondere in der katholischen Kirche geäußert wird. Aus Angst vor Jobverlust ziehen es manche Kirchenmitarbeiter vor, ihre aus Kirchensicht regelwidrigen Partnerschaften nicht standesamtlich zu besiegeln.

Sorgen um ausreichend qualifiziertes Personal

In Zeiten des Fachkräftemangels sorgen sich kirchliche Dienstgeber darum, ob sie mit diesen Regeln noch genügend qualifiziertes Personal gewinnen können. Manche plädieren etwa dafür, Erzieherinnen von diesen Loyalitätspflichten ganz zu befreien. Dass der kirchliche Arbeitgeber aus religiösen Gründen wissen will, mit wem eine Erzieherin Tisch und Bett teilt, stößt oft auf wenig Verständnis - zumal die meisten Kitas in kirchlicher Trägerschaft weitgehend von der öffentlichen Hand finanziert werden.

Kein Druck seitens der Justiz

Während in den Medien die Kritik am kirchlichen Arbeitsrecht ein Dauerbrenner ist, kommt von der deutschen Rechtsprechung her kaum Reformdruck. Erst im vergangenen Oktober bestätigte das Bundesverfassungsgericht die kirchlichen Regeln und entschied: Es fällt unter das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, ihren Bediensteten solche Loyalitätspflichten aufzuerlegen. Die weltlichen Gerichte könnten nur prüfen, ob die Kirche ihre eigenen Regeln auch korrekt anwenden.

Diskussionen nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts neu entflammt

Das Karlsruher Urteil war Wasser auf die Mühlen jener Minderheit von katholischen Bischöfen und Generalvikaren, die vor einer übereilten und unausgegorenen Lockerung der Vorschriften warnen. Seither ist die Diskussion wieder aufgeflammt. Während die Mehrheit der Bischöfe eine rasche Änderung will, legten die Bischöfe von Eichstätt und Regensburg Ende Januar das Gutachten eines renommierten Arbeitsrechtlers vor, der dem Vernehmen nach andere Wege vorschlägt, um das bisherige Dilemma zu überwinden. Für die Gesamtheit der Bischöfe ist die Debatte dadurch nicht einfacher geworden. Damit es auch künftig ein bundesweit einheitliches katholisches Arbeitsrecht gibt, braucht es die Unterschrift jedes einzelnen Diözesanbischofs in seinem Bistum.

 


Quelle:
KNA