Mehr als zwei Drittel der 27 Bischöfe hätten für Änderungen der kirchlichen Grundordnung gestimmt, teilte die Deutsche Bischofskonferenz in Bonn am Montagabend auf ihrer Homepage mit. Einzelheiten wurden nicht erklärt. In den kommenden Tagen sollten noch einige Änderungsanträge, sogenannte Modi, in den Text eingearbeitet werden, heißt es in der Mitteilung. Das Dokument werde in den kommenden Tagen veröffentlicht.
Beratung über Reformen bereits vor Jahren angestoßen
Die Bischöfe beraten schon seit Jahren über eine Weiterentwicklung des kirchlichen Arbeitsrecht, das sich vom Betriebsverfassungsgesetz deutlich unterscheidet. Bislang wird von Kirchenmitarbeitern eine Übereinstimmung mit den kirchlichen Glaubens- und Moralvorstellungen auch im Privatleben erwartet. Ein Verstoß gegen diese Loyalitätspflichten - etwa Kirchenaustritt, zweite Zivilehe nach Scheidung oder homosexuelle Lebensgemeinschaft - kann im Einzelfall arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung nach sich ziehen.
Loyalitätspflichten auf dem Prüfstand
2012 setzte die Bischofskonferenz eine Arbeitsgruppe ein, die Reform-Vorschläge entwickelte. Die Bischöfe diskutieren unter anderem darüber, wie eine Abstufung der Loyalitätspflichten je nach Nähe zum kirchlichen Verkündigungsauftrag gestaltet werden kann. Die katholische Kirche ist mit mehr als 700.000 hauptamtlichen Mitarbeitern einer der größten Arbeitgeber in Deutschland. Rund 590.000 von ihnen sind bei einem Unternehmen der Caritas tätig, also in Beratungsdiensten, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten oder kirchlichen Krankenhäusern.