Ehenichtigkeitsverfahren vor dem vatikanischen Ehegericht sollen künftig gebührenfrei sein. Das ordnete Papst Franziskus in einem am Freitag veröffentlichten Erlass an. Die sogenannte Römische Rota urteile die Fälle nach dem Prinzip der "evangeliumsgemäßen Unentgeltlichkeit", heißt es darin. Dies entbinde die betroffenen Paare jedoch nicht von der "moralischen Verpflichtung", eine Spende zugunsten Bedürftiger zu geben. Bislang hat die Rota eine geringfügige Gebühr für die Prozesse erhoben. Der größte Teil der Kosten für ein solches Verfahren entfällt in der Regel jedoch auf das Anwaltshonorar.
Papst Franziskus schaffte die verpflichtende Bestätigung eines Urteils durch eine zweite Instanz ab
Die Römische Rota ist die oberste Instanz für EhenichtigkeitsverKefahren. Papst Franziskus hatte diese Prozess erheblich vereinfacht. Unter anderem schaffte er die verpflichtende Bestätigung eines Urteils durch eine zweite Instanz ab. Mit dem Erlass vom 7. Dezember setzte er diese neuen Regeln zugleich mit Beginn des Heiligen Jahrs der Barmherzigkeit am 8. Dezember in Kraft.
Ehenichtigkeitsverfahren prüfen im Nachhinein, ob eine gültige Eheschließung zustande gekommen ist oder die Ehe von Anfang an nichtig war. Gründe für eine Ehenichtigkeit können neben Formfehlern etwa der Ausschluss von Nachwuchs sein. Wird eine Ehe für nichtig erklärt, können die betreffenden Partner abermals kirchlich heiraten.