Die Kommission besteht aus acht Mitgliedern. Die Vertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in der Pflegebranche erarbeitet Vorschläge für Arbeitsbedingungen, insbesondere den Mindestlohn.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim größten deutschen Wohlfahrtsverband plädieren gemeinsam dafür, die Arbeit der Pflegenden auch in den unteren Lohngruppen besser zu honorieren. Seit dem 1. August 2010 gilt in Deutschland ein Pflege-Mindestlohn. Die Lohnuntergrenze steigt zum 1. Januar 2016 auf 9,75 Euro (West) und 9 Euro pro Stunde (Ost). Die nächste Erhöhung erfolgt 2017 auf 10,20 Euro (West) und 9,50 Euro (Ost).
Mindestlohn weiterentwickeln
"Ein Mindestlohn speziell für die Pflegebranche muss dringend für die Zeit nach dem 31. Oktober 2017 erneut festgelegt und weiterentwickelt werden", sagt Thomas Rühl, Sprecher der Mitarbeiterseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission des Caritasverbandes. "Wir brauchen dringend eine Wertschätzung für die schwere Arbeit gerade im unteren Lohnbereich. Ebenfalls muss die weitere Ost-West-Angleichung bei der Höhe des Pflegemindestlohns dabei auf der Agenda stehen."
Lioba Ziegele, Sprecherin der Dienstgeberseite bei der Caritas, erklärte, die Anforderungen an die Pflegekräfte stiegen weiter, während sich gleichzeitig immer weniger Anbieter an Tarife bänden. "Deswegen ist der Mindestlohn in der Pflege als untere Lohngrenze so wichtig." Ziegle sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), sie halte die Chancen auf Einberufung der Pflegekommission für gut. Schwierig werde allerdings eine Einigung auf die Zusammensetzung: Mehrere private Arbeitgeberverbände drängten in die Kommission.