Wie der Stellvertreter von Bischof Markus Dröge in der Kirchenleitung, Propst Christian Stäblein, der "Lausitzer Rundschau" vom Samstag sagte, wolle man "gleichstellen, was wir gleichstellen können: Den Segenszuspruch für Menschen, die ihr Leben als Paar dauerhaft, verlässlich und in Verantwortung unter Gottes Segen stellen wollen - unabhängig davon, welchen Geschlechts sie sind".
Demnach sollen Traugottesdienste künftig in die Kirchenbücher eingetragen werden. Es soll im Gottesdienst einen Ringtausch und eine Traufrage geben. "In seinem Ablauf wird der Gottesdienst so aussehen, wie ein Gottesdienst zur Eheschließung zwischen Mann und Frau", sagte Stäblein.
Geplante Neuregelung ist umstritten
Innerkirchlich ist die geplante Neuregelung umstritten. Gut 20 Kirchengemeinden aus Brandenburg und der schlesischen Oberlausitz haben beantragt, den Antrag der Kirchenleitung wieder von der Tagesordnung zu nehmen. Die EKBO plant laut Stäblein, für solche Gemeinden eine zunächst auf fünf Jahre befristete Ausnahmeregelung. Gemeinden könnten demnach entsprechende Traugottesdienste ablehnen. Dann müsste die Landeskirche für Paare eine Ausweichgemeinde finden.
Indes plane die EKBO keine Initiative für eine staatliche Trauung gleichgeschlechtlicher Paare. "Darüber zu beraten, wie der Staat in Zukunft Lebenspartnerschaften und Ehen rechtlich stellt, ist nicht unsere Aufgabe", so Stäblein. "Wir werden an dieser Stelle von uns aus jetzt keine Initiative für eine staatliche, rechtliche Veränderung vornehmen." Auch mit "nennenswerten ökumenischen Verstimmungen" rechnet der Propst nicht.