Bischöflicher Stuhl Limburg zahlt für Tebartz-Residenz

Jahrelange Belastung

Das katholische Bistum Limburg muss weiter für die Residenz des früheren Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst zahlen. Die Körperschaft Bischöflicher Stuhl habe Finanzanlagen verkauft, wie das Bistum am Mittwoch mitteilte.

Limburger Bischofshaus / © Harald Oppitz (KNA)
Limburger Bischofshaus / © Harald Oppitz ( KNA )

Damit werde ein Darlehen von 14 Millionen Euro zur Zwischenfinanzierung des Baus zum Jahresbeginn 2015 getilgt. Das Bilanzvolumen sei Ende 2014 mit 79,7 Millionen Euro um knapp 13 Millionen Euro niedriger ausgefallen als Ende 2013.

Unterhalt wird Bischöflichen Stuhl auf Jahre belasten

Dabei habe es Ende 2014 ein positives Jahresergebnis von 700.000 Euro gegeben, sagte der Finanzdezernent Gordon Sobbeck. Dies stelle jedoch einen Einmaleffekt dar, der auf den Gewinn durch den Verkauf der Finanzanlagen zurückgehe. Ohne diesen Einmaleffekt hätte ein Defizit von 600.000 Euro ausgewiesen werden müssten. Ende 2013 habe die Körperschaft noch ein Defizit von 1,4 Millionen Euro gehabt. "Der Bau und der Unterhalt des Bischofshauses in Limburg werden die finanzielle Situation der Körperschaft Bischöflicher Stuhl auf Jahre hin belasten", sagte Sobbeck.

Kein Sondervermögen für soziale Zwecke verloren gegangen

Das Bistum habe inzwischen die von Tebartz-van Elst angeordnete Aufhebung des St. Georgswerks und die Übertragung von dessen Vermögen in Höhe von 13 Millionen Euro auf den Bischöflichen Stuhl rückgängig gemacht, ergänzte Sobbeck. Von dem Sondervermögen für soziale Zwecke sei kein Geld verloren gegangen. Der Sachverhalt werde im Jahresabschluss 2015 ausgewiesen.


Quelle:
epd