"Damit erreicht der Gesetzentwurf das Gegenteil von dem, was das ursprüngliche Ziel war - nämlich die Integration von Flüchtlingen zu fördern", kritisierte Neher in Berlin. Der Entwurf für das Gesetz soll am Mittwoch auf der Klausurtagung der Bundesregierung in Meseberg beschlossen werden.
Bislang sei anerkannten Flüchtlinge eine auf Dauer angelegte Bleibeperspektive gegeben worden. Mit dem neuen Integrationsgesetz werde das schwieriger, da Flüchtlinge ihren Lebensunterhalt selbst sichern müssten für eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, klagte Neher. "Die Integration in Ausbildung und Arbeit braucht Zeit. Anerkannte Flüchtlinge mit Kindern können nicht immer ohne Unterstützung allein für ihre Familie aufkommen, so wie deutsche Beschäftigte im Niedriglohnsektor auch", so der Caritas-Präsident. Auch fehle es weiter an ausreichend Sprach- und Integrationskursen.
Auch Leistungskürzungen geplant
Die Bundesregierung hatte sich im April auf Eckpunkte für das Gesetz geeinigt. Demnach sollen Flüchtlingen, die Integrationsmaßnahmen ablehnen, künftig Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz gekürzt werden. Zudem soll Asylbewerbern ein Wohnsitz zugewiesen werden können. Die Entscheidung über die Art der Wohnsitzauflage soll bei den Ländern liegen. Demnach können die Länder Flüchtlingen für drei Jahre einen bestimmten Wohnort zuweisen oder ihnen verbieten, in bestimmte Stadtteile zu ziehen.
Bislang dürfen Asylbewerber und Geduldete eine Arbeitsstelle nur besetzen, wenn es keine einheimischen oder andere europäische Bewerber gibt. Diese Vorrangprüfung soll für drei Jahre abgeschafft werden. Asylbewerber dürfen demnach künftig auch als Leiharbeiter beschäftigt werden.