Experten wollen katholisches Arbeitsrecht neu überdenken

Grundlegend neuer Ansatz

Ein Jahr nach der jüngsten Reform des katholischen Arbeitsrechtes in Deutschland haben Experten mit Überlegungen zu einer Neukonzeption des Regelwerks begonnen.

Nach dem Selbstbestimmungsrecht dürfen die Kirchen ihr Arbeitrecht selbst regeln / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Nach dem Selbstbestimmungsrecht dürfen die Kirchen ihr Arbeitrecht selbst regeln / © Elisabeth Schomaker ( KNA )

Unter Vorsitz des Münchner Generalvikars Peter Beer hat sich dazu im Auftrag der deutschen Bischöfe eine Arbeitsgruppe konstituiert und sich bereits einmal getroffen. Das wurde am Rande einer interdisziplinären Fachtagung auf Schloss Hirschberg im Bistum Eichstätt bekannt, die am Freitag endete.

Die Veranstaltung war mit Unterstützung der Bischöfe aus Eichstätt, Regensburg und Passau vom Tübinger Arbeitsrechtler Hermann Reichold organisiert worden. Reichold hatte im vergangenen Jahr für diese Bischöfe ein kritisches Gutachten zur jüngsten Reform verfasst. Alle drei hatten dieser Reform zunächst ihre Zustimmung versagt, haben sie inzwischen aber auch in ihren Diözesen umgesetzt.

Entschärfung des Kündigungsrechts

Kern der Reform war eine Entschärfung des Kündigungsrechts. Demnach kann kirchlichen Mitarbeitern, die eine zweite, nichtkirchliche Ehe geschlossen haben oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, nur noch in Ausnahmefällen gekündigt werden. Für pastorale und leitende Kirchenmitarbeiter gelten jedoch weiterhin erhöhte Loyalitätspflichten.

Reichold sprach im Anschluss der Tagung von einer "neuen Sensibilität für die einseitige Loyalitätsbindung der schwächsten Glieder der kirchlichen Dienstgemeinschaft". Auch in der 2015 reformierten Grundordnung sei zu viel von Kündigungsgründen die Rede, aber zu wenig von Pflichten der Dienstgeberseite gegenüber den Mitarbeitern. Loyalität müsse in kirchlichen Betrieben eine "wechselseitige Angelegenheit" sein.

Grundlegenden Neuansatz

Reichold gehört der neuen Arbeitsgruppe an, die laut Beer künftig viermal im Jahr zusammenkommen und in den nächsten fünf Jahren Ergebnisse liefern soll. Ihr Auftrag besteht den Angaben zufolge in der "ergebnisoffenen Prüfung", inwiefern das katholische Arbeitsrecht "institutionenorientiert" neu gedacht werden kann. Dabei gehe es nicht um punktuelle Eingriffe ins geltende Regelwerk, sondern um einen grundlegenden Neuansatz, der in einem "kreativen Prozess mit Werkstattcharakter" Praktiker und Wissenschaftler zusammenführen solle, so Beer. Zugleich rief er zur Überwindung des Grabens zwischen Befürwortern und Kritikern der jüngsten Reform auf.

Erste Aufgabe des neuen Gremiums, dem auch Fachleute des Verbands der Diözesen Deutschlands und der Caritas angehören, wird laut Beer die Klärung von vier Schlüsselbegriffen sein. Diese lauteten "Sendungsauftrag", "Loyalität", "Lebenszeugnis" und "Glaubwürdigkeit". Führung sei mehr als Aufsicht, bei kirchlichen Mitarbeitern sollte nicht zuerst auf Defizite geschaut werden, sondern darauf, was sie zur Erfüllung des gemeinsamen Auftrags einbringen könnten. Diskussionen um das Profil kirchlicher Einrichtungen dürften nicht in "abstrakte Belanglosigkeiten" oder in ein "endloses Qualitätssicherungs-Nirwana" abgleiten.

700.000 Beschäftigte in Deutschland

An der Hirschberger Tagung nahmen auch je ein Richter des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts sowie die Mehrheit der Personalleiter der 27 deutschen Bistümer teil. Das kirchliche Arbeitsrecht gilt für rund 700.000 Beschäftigte in Deutschland, etwa 500.000 von ihnen arbeiten in einer Einrichtung des Caritasverbands.


Quelle:
KNA