Mit einer Sitzung der angereisten Vorsteher der eigenständigen orthodoxen Kirchen haben am Freitagmorgen die letzten Vorbereitungen des Panorthodoxen Konzils auf Kreta begonnen. Es soll am Sonntag mit einem feierlichen Gottesdienst eröffnet werden. Die Kirchenoberen beraten bei ihrer regulären "Kleinen Synaxis" in der Orthodoxen Akademie in Kolymvari unter anderem jene Fragen, die durch den Boykott mehrerer Nationalkirchen entstanden sind.
Angereist sind nach Angaben des Konzilssekretariats außer der Delegation des federführenden Ökumenischen Patriarchates von Konstantinopel auch die Vertretungen der Serben und der Rumänen, des Patriarchats von Jerusalem, der orthodoxen Kirchen von Tschechien und der Slowakei, Polen, Griechenland, Albanien sowie von Zypern. Ihre Teilnahme abgesagt haben die Patriarchate von Antiochia und von Moskau sowie die Kirchen von Bulgarien und Georgien. Keine Angabe machte das Sekretariat zur Teilnahme des Patriarchats von Alexandrien.
Ankunft auf Kreta
Der Erzbischof von Athen und ganz Griechenland, Hieronymos II., erklärte bei seiner Ankunft auf Kreta: "Wir werden jede Anstrengung unternehmen, die Probleme der Welt, unserer Gemeinden und unserer Kirche zu sehen und anzugehen und in angemessener Weise für unsere Zeit und für die Christenheit darauf zu reagieren."
Die Kirchen, die kurzfristig eine Verschiebung des Konzils gefordert hatten, begründeten dies mit Kritik an der Verfahrensordnung und inhaltlichen Einwänden gegen die zur Beratung stehenden sechs Vorlagen über innerorthodoxe Fragen sowie das Verhältnis zu anderen Kirchen und die Weltverantwortung der Orthodoxie. Das Patriarchat von Antiochia verwies zudem auf seinen Konflikt mit dem Patriarchat von Jerusalem über die Zuständigkeit für die orthodoxen Christen im Golf-Emirat Katar.
Die russisch-orthodoxe Kirche hatte eine Sonder-Synaxis ab 10. Juni zur Klärung der Situation gefordert. Der Ökumenische Patriarch Bartholomaios I. von Konstantinopel hatte daraufhin erklärt, dass er sich an den Beschluss vom Januar gebunden sehe und zu einer Änderung der Vorgehensweise nicht ermächtigt sei.