Die Menschenwürde dürfe nicht auf eine absolute Autonomie verkürzt werden; Freiheit sei nicht mit Allmacht oder absoluter Unabhängigkeit zu verwechseln. Denn der Mensch lebe unter den Bedingungen der "Angewiesenheit auf andere".
Meiering betonte bei der Podiumsdiskussion mit Juristen, Medizinern und Ethikern in der Kölner Universität, dass Sterbewünsche zwar nicht tabuisiert werden dürften. Sie müssten aber an Experten wie Palliativmediziner oder kirchliche Berater weitergegeben werden. "Fest steht, dass viele Menschen, die zunächst einen Sterbewunsch äußern, diesen später revidieren", so Meiering.
Verbot der organisierten Suizidbeihilfe
Ende November 2015 hatte der Bundestag nach langer Debatte ein Verbot der organisierten Suizidbeihilfe beschlossen. Der Suizid und auch die Beihilfe dazu bleiben weiter straffrei. Geahndet wird lediglich jede Form der organisierten Beihilfe. Angehörige oder andere dem Suizidwilligen nahestehende Personen, die sich nicht geschäftsmäßig an der Tat beteiligen, sind von der Strafandrohung ausgenommen.
Die ehemalige Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof, Ruth Rissing-van Saan, betonte, dass der Gesetzgeber geschäftsmäßigen Sterbehilfevereinen und -anbietern die Grundlage habe entziehen wollen. Ärzte wie Palliativmediziner bräuchten die Strafrechtsvorschrift nicht zu fürchten.
Kontroverse Ansichten
Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Christiane Woopen, betonte, dass Selbstbestimmung gewichtiger sei als das Leben selbst. "Wer nicht leben will, muss das nicht", sagte die Medizinethikerin. Der Kölner Strafrechtler Michael Kubiciel vertrat die Ansicht, dass es ein solidarischer und mitfühlender Akt sei, jemanden auf dem durchplanten Weg in den Tod zu begleiten.
Dem widersprach Meiering: "Sterbehilfe als Solidarität der Barmherzigkeit zu benennen, finde ich äußerst schwierig." Einig war er sich mit dem Kölner Palliativmediziner Raymond Voltz, dass die meisten Menschen nicht einen "exakten Sterbemoment" für sich festlegen können. Es gebe keine "Vollzugsreife" zur Selbsttötung, so Meiering unter Berufung auf seine Erfahrungen als Krankenhausseelsorger.