Das teilte die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag in Bonn mit. Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) ist die Institution, die überdiözesane Aufgaben der Bistümer in arbeitsrechtlicher, finanzieller und personeller Hinsicht berät und entscheidet.
Ziel ist es, die Führung der KZVK mit Sitz in Köln durch eine neue Satzung den heutigen Anforderungen entsprechend auszugestalten und die Organstruktur sowie die Aufsicht über die KZVK anzupassen.
Insbesondere sieht der Satzungsentwurf neue, an das Aktien- und Versicherungsrecht angelehnte Aufsichtsgremien vor. So soll ein Aufsichtsrat die Geschäfts- und Anlagepolitik der KZVK begleiten und überwachen. Zudem wird eine neue Vertreterversammlung eingeführt, welche die Interessen des Trägers, der Beteiligten und der Versicherten vertritt. Zudem will der VDD eine unabhängige Aufsicht gründen.
Schrittweise Erhöhung der Beiträge
Wegen der langen Niedrigzinsphase war die KZVK unter Druck geraten und hatte einen Reformkurs eingeschlagen. Unter anderem wurde beschlossen, die Beiträge der Arbeitgeber schrittweise zu erhöhen.
Für 2014 weist der Geschäftsbericht einen Fehlbetrag von rund 5,5 Milliarden Euro aus, 737 Prozent mehr als im Jahr davor. Die Kapitalanlagen beziffert die Kasse für 2015 auf 17,9 Milliarden Euro.
Die KZVK ist für die betriebliche Altersversorgung von rund 1,2 Millionen Beschäftigten in Einrichtungen der katholischen Kirche und der Caritas in Deutschland zuständig. Damit gehört sie zu den größten Pensionskassen im Land. Derzeit beziehen bereits rund 154.000 Personen eine betriebliche Zusatzaltersversorgung über die KZVK.
Lesen Sie hier ein Interview mit dem KZVK-Vorstandssprecher Michael Klass über anstehende Reformen und die Sicherheit der Betriebsrenten.