domradio.de: Wieso möchten Sie dieses Kopftuchverbot für muslimische Richterinnen?
Elisabeth Winkelmeier-Becker (Rechtsexpertin der Unionsfraktion): Wir müssen einen Grundsatz an den Anfang stellen. Und zwar, dass im Gerichtssaal alle Beteiligenden sich darauf verlassen können müssen, dass alle die dort agieren – ob Richter oder Staatsanwälte – das eben völlig unabhängig und neutral tun. Das heißt, dass sie nur Recht und Gesetz unterworfen sind. Das Vertrauen könnte durch ein Kopftuch erschüttert werden.
domradio.de: An welcher Stelle könnte denn eine islamische Glaubensüberzeugung im Wiederruf zum deutschen Recht stehen?
Winkelmeier-Becker: Das Kopftuch ist nicht in jeder Hinsicht deckungsgleich mit dem, was bei uns Recht und Gesetz ist. Denken wir da an die Stellung der Frau, an die Frage, welcher Wert einer Zeugenaussage zugeschrieben wird. Da gibt es schon Unterschiede. Wir reden ja auch darüber, inwieweit Glaubensvorstellungen und Rechtsvorstellungen im Bereich des Familienrechtes mit unseren Vorstellungen vereinbar sind - Stichwort Scharia, Kinderehen und dergleichen. Da gibt es schon Konflikte....
domradio.de: …wobei ja alle Richterinnen – auch die muslimischen Glaubens – einen Richtereid leisten. Also, dass sie sich bei Entscheidungsfindung nur an das deutsche Recht und Gesetz halten. Sie glauben also, diese Richterinnen stellen die Scharia darüber?
Winkelmeier-Becker: Sie setzen jedenfalls ein Zeichen, dass ihnen ein anderes Wertesystem auch sehr wichtig ist. Dann muss ich das eben auch bewerten aus dem Blickwinkel derjenigen, die eben als Verfahrensbeteiligte kommen. Und dann sitzt man jemandem gegenüber, der die Botschaft sendet, dass ihm was anderes ganz wichtig ist, das passt nicht zusammen. Sie sind dort in der Funktion als Richter tätig, sie sitzen auf der Richter-Bank und sitzen nicht selber als Grundrechtsträger, sondern sie üben Staatsgewalt in der Justiz, der dritten Gewalt aus. Da tritt die eigene Individualität ein Stück zurück. Das wird von allen Richtern verlangt.
domradio.de: In Deutschland gibt es ja zum Beispiel ein Betriebsverfassungsgesetz, das besagt man solle darüber wachen, dass jede unterschiedliche Behandlung von Personen wegen ihrer Abstammung, Religion, Nationalität, Herkunft…usw. unterbleibt. Würde man dieses Gesetz mit einem Verbot nicht unterwandern?
Winkelmeier-Becker: Ich denke, hier kommen auch andere wichtige Prinzipien zum Tragen. Man hat der Referendarin nicht abgesprochen, Muslimin zu sein und ihr Kopftuch zu tragen. Die Grenze ist da erreicht, wo sie mit dem Kopftuch hoheitliche Tätigkeit ausüben will. Da ist man nicht als Grundrechtsträger unterwegs, sondern in staatlicher Aufgabe und Funktion. Und da müssen dann diese individuellen Rechte zurücktreten.
Das Interview führte Verena Tröster.