"Es ist unerträglich, wenn Menschen, die als Christen aus ihrer Heimat fliehen mussten, hier erneut wegen ihres Glaubens drangsaliert werden", erklärte der Theologische Vizepräsident der Landeskirche, Albert Henz, am Freitag in Bielefeld. "Die Religionsfreiheit ist ein Menschenrecht." Gegen solche Täter müsse der Staat auch strafrechtlich vorgehen.
Flüchtlinge bedrohen christliche Flüchtlinge
Anlass der Äußerung waren Berichte über mutmaßliche Übergriffe auf Flüchtlinge in Westfalen, die zum Christentum übergetreten sind. Derzeit ermittelt die Polizei Herford gegen muslimische Flüchtlinge, die in einer Unterkunft in Stukenbrock christliche Flüchtlinge aus dem Iran bedroht haben sollen.
Flüchtlingsunterkünfte benötigten verlässliche Instanzen und durchdachte Konzepte, um Gewalt gegen Minderheiten zu verhindern, sagte Henz. "Dafür haben wir uns schon bisher in Gespräch mit dem Land Nordrhein-Westfalen und mit dem Bundesamt für Flüchtlinge und Migration eingesetzt und tun das auch weiterhin." Zugleich warnte Henz davor, diese Konflikte zum Anlass zu nehmen, ein Feindbild vom Islam zu pflegen. Nötig seien eine "differenzierte Sicht und besonnenes Handeln".
Schutz der Minderheiten
Der Zuwanderungsbeauftragte der westfälischen Landeskirche, Helge Hohmann, kritisierte, dass nicht alle vorgesehenen Stellen der Asylverfahrensberatung und des Beschwerdemanagements in den Aufnahmestellen besetzt seien. "Dann besteht natürlich ein erhöhtes Gefahrenpotenzial, besonders, wenn die Aufenthaltsdauer in den Einrichtungen sich über mehrere Monate hinzieht", erklärte Hohmann. Gemeinsam mit dem Land werde an einem Konzept für den Schutz von Minderheiten gearbeitet. Dazu gehöre, dass das Personal sorgfältig ausgewählt und durch Schulungen sensibilisiert werde.