Neue Aufsicht für eine der größten Zusatzversorgungskassen

"Die kirchliche Betriebsrente ist sicher"

Kaum einer kennt sie. Dabei ist die Kirchliche Zusatzversorgungskasse eine der größten privaten Finanzierer von Betriebsrenten in Deutschland. Jetzt erhält das kirchliche Unternehmen eine neue Aufsichtsstruktur.

Autor/in:
Christoph Arens
KZVK in Köln (DR)
KZVK in Köln / ( DR )

Sie ist eine der größten Pensionskassen in Deutschland. Die in Köln ansässige Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK) ist für die betriebliche Altersversorgung von rund 1,2 Millionen Beschäftigten in Einrichtungen der katholischen Kirche und der Caritas in Deutschland zuständig. Derzeit empfangen rund 154.000 frühere Angestellte aus 15.800 kirchlichen Betrieben eine Zusatzrente. Vom kommenden Jahr an erhält das Unternehmen eine komplett neue Aufsichtsstruktur, wie die Deutsche Bischofskonferenz in Bonn mitteilte.

 Niedrigzins bedroht Pensionskassen

Den Pensionskassen in Deutschland geht es derzeit nicht gut: Die lang anhaltende Niedrigzinsphase hat sie in Bedrängnis gebracht. Gleichzeitig steigen die Zahl und die Lebenserwartung der Leistungsempfänger in der alternden Gesellschaft an. Die Kassen haben den Rentnern lebenslang vergleichsweise hohe Ausschüttungen versprochen, die sich im heutigen Zinsumfeld nur noch schwer stemmen lassen. Greifen Reformen nicht, rechnen die Aufseher mit Kürzungen bei den Betriebsrenten.

Auch bei der KZVK schrillten im vergangenen Jahr die Alarmglocken. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" sprach von einem Sanierungsfall: Im vergangenen Herbst stellte sich heraus, dass die Bilanz des Unternehmens 2014 eine Deckungslücke von 5,5 Milliarden Euro aufwies, 737 Prozent mehr als im Jahr davor. Die Kapitaldeckungsquote der KZVK war laut Jahresbericht 2014 von 94,7 Prozent im Jahr 2013 auf 74,4 Prozent im Jahr 2014 gesunken.

Hinzu kam, dass die KZVK im Dezember vor dem Bundesgerichtshof einen Prozess gegen mehrere Einrichtungen verlor, die mit der Erhebung eines sogenannten Sanierungsgeldes nicht einverstanden waren. Die Umstellung von einem umlagefinanzierten auf ein kapitalgedecktes Beitragsverfahren hatte es mit sich gebracht, dass alte Anwartschaften ausfinanziert werden mussten.

Einschneidende Reformen

Grund genug also für die katholischen Bistümer und die Verantwortlichen der KZVK, einschneidende Reformen einzuleiten. Kirchliche Mitarbeiter müssten sich deshalb keine Sorgen um ihre zusätzliche Altersversorgung machen, versicherte Vorstandssprecher Michael Klass im Frühjahr. "Die Auszahlung der Renten ist gesichert. "Selbst wenn man unterstellen würde, dass wir ab morgen keine Beiträge mehr erhielten, könnten wir aus dem vorhandenen Kassenvermögen die zugesagten Renten bis weit über das Jahr 2040 hinaus auszahlen." 

Unter anderem wurde beschlossen, die Beiträge der Arbeitgeber schrittweise zu erhöhen. Der ursprüngliche Beitragssatz von 4 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts war schon in der Vergangenheit schrittweise angehoben worden und beträgt seit Januar 5,3 Prozent. Bis 2024 soll der Satz auf 7,1 Prozent steigen.

Geringe Eigenbeteiligung bei der Caritas

Zumindest bei der Caritas sollen sich auch die Arbeitnehmer künftig beteiligen. Die bundesweite Tarifkommission des katholischen Wohlfahrtsverbands beschloss eine geringe Eigenbeteiligung ab 1. Juni 2016: Alles, was den Beitragssatz von 5,2 Prozent übersteigt, wird künftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu jeweils 50 Prozent gezahlt. Darüber hinaus wolle die KZVK künftig eine "renditestärkere risikoorientierte Anlagepolitik" eingehen, heißt es.

Als letzter Baustein der Reformen beschloss jetzt der Verband der Diözesen Deutschlands eine neue Aufsichtsstruktur für die KZVK. Mit den Neuerungen werde die Organ- und Aufsichtsstruktur der KZVK insgesamt an aktien- und versicherungsrechtliche Standards angepasst, teilte die Deutsche Bischofskonferenz mit.

Drei neue Aufsichtsgremien

Von 2017 an gibt es gleich drei neue Aufsichtsgremien: Als neue interne Aufsichtsgremien der KZVK werden ein neunköpfiger Aufsichtsrat und eine aus 19 Personen bestehende Vertreterversammlung eingesetzt. Der Aufsichtsrat solle unter anderem die Überwachung und Begleitung der Geschäftsführung übernehmen. Die Vertreterversammlung werde das Interessenvertreterorgan von Träger, Beteiligten und Versicherten, das beispielsweise über Satzungsänderungen sowie die Pflicht- und Finanzierungsbeiträge entscheide. Zusätzlich will der VDD ein externes Aufsichtsgremium schaffen, das aus vier Personen besteht, darunter ein Hauptamtlicher.


Quelle:
KNA