Das sagte der Leiter der Hauptabteilung Verwaltung im Generalvikariat des Bistums Münster, Ulrich Hörsting, dem Internetportal kirchensite.de der Diözese. Die Bundesländer zahlen an alle Bistümer und Landeskirchen jährlich insgesamt rund 500 Millionen Euro Staatsleistungen. Die beiden großen Kirchen in NRW erhalten rund 22 Millionen Euro. Etwa 2,4 Millionen Euro fließen vom Land NRW in den Haushalt des rheinisch-westfälischen Teils des Bistums Münster, laut Hörsting nur 0,5 Prozent des Etats.
Der zur Diözese gehörende Offizialatsbezirk Oldenburg verbucht 1,7 Millionen Euro an Staatsleistungen vom Land Niedersachsen; der Anteil am Haushalt liegt bei knapp zwei Prozent.
"Staatsleistungen" direkte Zuwendungen aus Steuermitteln
Anders als die Kirchensteuer, die im Auftrag der Kirchen vom Staat erhoben und weitergeleitet wird, sind die "Staatsleistungen" direkte Zuwendungen aus Steuermitteln. Es handelt sich dabei um vertraglich vereinbarte Zahlungen der Bundesländer, die historisch begründet sind. Meist gehen sie auf die Enteignung kirchlicher Güter während der Säkularisation zu Beginn des 19. Jahrhunderts zurück.
Nach Hörstings Worten könnten die Bundesländer "nicht nur die Vorteile der damaligen Verstaatlichungen ziehen", sondern müssten "auch die Nachteile in Form der Staatsdotationen tragen". Einen freiwilligen Verzicht der Kirche auf Staatsleistungen lehnte Hörsting ab und zog einen Vergleich. Langjährige Mieter hätten irgendwann so viel Miete an den Vermieter gezahlt, dass sie die Wohnung auch hätten kaufen können. "Dennoch wird niemand auf die Idee kommen, den Eigentümer aufzufordern, die Wohnung kostenlos auf den Mieter zu übertragen", so Hörsting.