NRW-Grüne streben Reform von Staat-Kirche-Verhältnis an

Kein Steuergeld mehr?

Die Grünen in NRW haben ihre Forderung nach einer Beendigung der sogenannten Staatsleistungen erneuert, die der Staat den Kirchen als Entschädigung für frühere Enteignungen jährlich zahlt. Die Kirchen zeigen sich gesprächsbereit.

Steuergeld / © Tobias Hase (dpa)
Steuergeld / © Tobias Hase ( dpa )

Dieser Punkt solle in die Wahlprogramme für die Bundes- und die Landtagswahl im kommenden Jahr aufgenommen werden, sagte der Grünen-Landesvorsitzende Sven Lehmann dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Die Kirchen zeigten sich erneut offen für Gespräche über eine Ablösung der Staatsleistungen, hier sei aber die Initiative des Gesetzgebers gefragt.

Die von den Bundesländern gezahlten Staatsleistungen von derzeit jährlich 460 Millionen Euro an die beiden großen Kirchen sind ein Ausgleich dafür, dass der Staat Anfang des 19. Jahrhunderts viele kirchliche Güter und kirchlichen Grundbesitz enteignete und den Kirchen damit Einnahmequellen entzog. In Nordrhein-Westfalen fallen sie vergleichsweise gering aus: Im vergangenen Jahr betrugen die gezahlten Summen rund 22 Millionen Euro.

Lehmann: Kirchen-Haushalte nicht auf Steuern angewiesen

Grünen-Landeschef Lehmann sagte zur Begründung seiner Forderung: "Jedes Jahr zahlen die Steuerzahler in Deutschland über 500 Millionen Euro an die beiden großen Kirchen, ohne dass diese dafür eine Leistung erbringen müssen." Die Haushalte der Kirchen seien auf das Geld nicht angewiesen und die zahlungspflichtigen Bundesländer könnten es für soziale Zwecke gut gebrauchen. Im März hatte sich bereits eine Kommission der Grünen für eine zügige Ablösung der Staatsleistungen ausgesprochen. Sie fordert die Einsetzung einer Expertenkommission durch die Bundesregierung, die Gesetzesvorschläge erarbeiten soll.

Kirchen zeigen Gesprächsbereitschaft

Evangelische und katholische Kirche signalisierten erneut ihre Bereitschaft, über das Thema zu verhandeln. Laut Grundgesetz richte sich der Auftrag zur Ablösung der Staatsleistungen aber an die politisch Verantwortlichen, sagte der Beauftragte der evangelischen Kirchen beim Land Nordrhein-Westfalen, Thomas Weckelmann, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Grundlage müsse ein Bundesgesetz sein, erläuterte der Leiter des Katholischen Büros NRW, Antonius Hamers. Es handle sich um "eine sehr komplexe Materie, die nicht durch einen Schnellschuss gelöst werden kann", sagte er dem epd. "Forderungen nach sofortiger Ablösung sind wohlfeil, aber nicht hilfreich."

Der Vertreter der katholischen Bistümer in NRW verwies darauf, dass es in der Vergangenheit bereits Ablösungen etwa im Bereich der Baulasten gegeben habe. "Zugleich treten wir dem Eindruck entgegen, als Kirche wären wir allein Empfänger staatlicher Leistungen", betonte Hamers. "Nicht zuletzt im kulturellen Bereich erbringen wir Leistungen, von der auch die Menschen profitieren, die nicht der Kirche angehören." Hamers nannte als Beispiel die Unterhaltung kirchlicher Baudenkmäler, die von der Dorfkirche bis zum Kölner Dom das Ortsbild prägten.

Wurzeln in Weinmarer Reichsverfassung

Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 hatte die Ablösung der Staatsleistungen vorgesehen. Dieser Passus wurde auch ins Grundgesetz übernommen. Es wird davon ausgegangen, dass zur Ablösung eine Einmalzahlung in Milliardenhöhe fällig würde. Beide Kirchen haben schon häufiger ihre Bereitschaft erklärt, über eine Ablösung zu verhandeln. In NRW wird am 14. Mai kommenden Jahres ein neuer Landtag gewählt. Die Bundestagswahl findet im Herbst 2017 statt.


Quelle:
KNA